Anzubieten sind Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination mit einem Leistungsbild nach Baustellenverordnung (BaustellV) sowie der Konkretisierung gemäß RAB 30. Es wird von einer Zuordnung der Stufe 1 - Planungs- und Baumaßnahmen mit geringen bis mittleren sicherheitstechnischen Anforderungen ausgegangen.
Für die vorgenannten Leistungen ist das Angebot gemäß nachfolgender Aufstellung zu erstellen. Mit Zuschlagserteilung wird die Stufe 1 - Leistungen Planungsphase beauftragt. Der Abruf weiterer Stufen erfolgt separat, kann sich aber auch auf einzelne Positionen beziehen. Der Abruf erfolgt stets in schriftlicher Form.
Ein Anspruch auf die Beauftragung des gesamten Leistungsbildes besteht nicht.