Aufbau, Betrieb und kontinuierliche Weiterentwicklung eines integrierten VoC Feedback- und Analytics-Systems für die gesamte EUDI Wallet Support Organisation. Umfasst die Erhebung, Auswertung und Darstellung von B2C- und B2B-Feedback sowie operative Support-KPIs, Trendanalysen und automatisierter Mustererkennung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Leistungen für VoC / Feedback & Analytics der EUDI Wallet Support Organisation (EWSO). Der Auftragnehmer baut die VoC-Plattform auf, konfiguriert sämtliche Feedback-Instrumente (Post-Interaction-Surveys, IVR-CSAT, NPS, CES, B2B-Partner-Reviews, Agenten-Feedback-Loop) und richtet das operative KPI-Dashboard sowie das Musterwarnsystem (Pattern Alerting) ein.
Der Auftragnehmer begleitet die Closed-Beta-Phase (Q4 2026) und die Go-live-Phase (Q1 2027) mit Hypercare-Support. Er übergibt nach geordnetem Wissenstransfer die operative Hoheit über das VoC-System und die Analytics-Plattform an das interne Team des Auftraggebers.
Die Leistungen umfassen insbesondere die datenschutzkonforme Datenerhebung (DSGVO, EU-Hosting, Pseudonymisierung), die API-Integration mit dem Ticketsystem und der Telefonie-Infrastruktur (vgl. Ziff. 5. der Leistungsbeschreibung), die WCAG 2.1-konforme Gestaltung aller Feedback-Oberflächen sowie vollständige Systemdokumentation, Schulung des internen Teams und einen strukturierten Übergabeplan für die eigenständige Systemhoheit.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einmal um 12 Monate einseitig zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Bewertet werden die Preisangaben des Bieters auf dem Preisblatt entsprechend den Angaben in den Vergabeunterlagen.
Bewertet wird das Lösungskonzept des Bieters entsprechend den Vorgaben in den Vergabeunterlagen.
Bewertet wird die Teamzusammensetzung des Bieters entsprechend den Vorgaben in den Vergabeunterlagen.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Eine Nachforderung findet nach Ermessensausübung gemäß § 56 Abs. 2 VgV statt.
Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kommt aufgrund der Regelungen gem. §§ 123, 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), § 21 AEntG (Entsendegesetz), § 98c AufenthG (Aufenthaltsgesetz), § 19 MiLoG (Mindestlohngesetz), § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und § 22 LkSG (Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette) in Betracht.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung vorzulegen, nach der er im Falle des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Geltung für mindestens die Grundlaufzeit des Vertrages abschließen werde, welche mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Versicherungssummen abdeckt: - für Personen- und Sachschäden mindestens EUR 3.000.000,00 je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr, - für Vermögensschäden mindestens EUR 3.000.000 je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.Alternativ darf der Bieter erklären, dass er bereits über eine Versicherung verfügt, die mindestens den o.g. Anforderungen entspricht.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Liste mit mindestens drei Referenzen vorzulegen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind. Diese Referenzen dürfen nur Projekte umfassen, die der Bieter für Dritte erbracht hat. Keine der Referenzen darf älter als drei Jahre sein, muss also vor weniger als drei Jahren abgeschlossen worden sein. Bieter dürfen auch laufende Projekte als Referenzen angeben, solange sie seit mindestens einem halben Jahr Leistungen im jeweiligen Vertrag erbringen.
Referenzen sind vergleichbar, wenn der Bieter eigenständig und federführend Leistungen für Customer-Feedback-Systeme mit CX-Analytics für digitale Produkte erbrachte, für die er öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern i.S.d. §§ 99, 100 GWB zu berichten hatte. Diese Systeme müssen den Anforderungen der DSGVO genügen und während der Leistungserbringung in der EU gehostet worden sein. Die referenzierten Leistungen müssen auch Erfahrung mit automatisierten Trendanalysen und Mustererkennungssystemen belegen.
Der Bieter verfügt über eine gültige ISO-27001-Zertifizierung oder eine gleichwertige Zertifizierung.
Der Bieter hat im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags - Aufbau, Bereitstellung, Betrieb und kontinuierliche Weiterentwicklung eines integrierten VoC-, Feedback- und Analytics-Systems - in den vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahren, also 2023, 2024 und 2025, in jedem Jahr einen Mindestumsatz von 6.000.000,00 EUR erzielt.