Verfahrensangaben

Marketing Kampagnen EUDI-Wallet

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.08.2026
01.09.2026 10:00 Uhr
01.09.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Common Codes GmbH
HRB 288219 B
Zionskirchstraße 73a
10119
Berlin
Deutschland
DE300
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
common.codes.ausschreibungen@fgvw.de
+49697191890-12

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79342000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Umsetzung der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (elektronische Identifizierung, Authen-tifizierung und Vertrauensdienste) erfordert die Schaffung eines sicheren und benutzerfreundlichen Ökosystems. Als Meilenstein für die digitale Souveränität Europas ist das Kernelement die Europäische Digitale Identitätsbrieftasche (EUDI-Wallet), die als zentrales Instrument der Verordnung dient. In Deutschland wird die Einführung der EUDI-Wallet gemeinsam vom Bundesministerium für Digitales und Modernisierung (BMDS) und SPRIND - der Bundesagentur für Durchbruchsinnovationen - vorangetrieben. Seit Juni 2023 folgt die Initiative einem offenen Architektur- und Konsultationsprozess unter Einbeziehung von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, wobei Sicherheit, Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit und Innovation im Vordergrund stehen. Die duale Strategie Deutschlands unterstützt sowohl eine nationale EUDI-Wallet als auch alternative EUDI-Wallets.

Die Common Codes GmbH ("Common Codes") beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Rahmenvertragspartner. Common Codes benötigt eine:n Auftragneh-mer:in für die Entwicklung, Planung und Umsetzung integrierter Marketing-, Kommunikations- und Aktivierungskampagnen zur Förderung der Bekanntheit, Akzeptanz und Nutzung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) in Deutschland.

Es besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers und es werden auch keine Mindestabnahmemengen zugesichert. Der/die Auftragnehmer:in hat somit keinen Anspruch, dass Leistungen abgerufen werden.

Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind neben der Common Codes GmbH auch bestehende und zukünftige verbundene Unternehmen (sog. Mutter-, Tochter- und Schwester-gesellschaften) sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.

Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlage) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Umsetzung der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (elektronische Identifizierung, Authen-tifizierung und Vertrauensdienste) erfordert die Schaffung eines sicheren und benutzerfreundlichen Ökosystems. Als Meilenstein für die digitale Souveränität Europas ist das Kernelement die Europäische Digitale Identitätsbrieftasche (EUDI-Wallet), die als zentrales Instrument der Verordnung dient. In Deutschland wird die Einführung der EUDI-Wallet gemeinsam vom Bundesministerium für Digitales und Modernisierung (BMDS) und SPRIND - der Bundesagentur für Durchbruchsinnovationen - vorangetrieben. Seit Juni 2023 folgt die Initiative einem offenen Architektur- und Konsultationsprozess unter Einbeziehung von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, wobei Sicherheit, Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit und Innovation im Vordergrund stehen. Die duale Strategie Deutschlands unterstützt sowohl eine nationale EUDI-Wallet als auch alternative EUDI-Wallets.

Die Common Codes GmbH ("Common Codes") beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Rahmenvertragspartner. Common Codes benötigt eine:n Auftragneh-mer:in für die Entwicklung, Planung und Umsetzung integrierter Marketing-, Kommunikations- und Aktivierungskampagnen zur Förderung der Bekanntheit, Akzeptanz und Nutzung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) in Deutschland.

Es besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers und es werden auch keine Mindestabnahmemengen zugesichert. Der/die Auftragnehmer:in hat somit keinen Anspruch, dass Leistungen abgerufen werden.

Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind neben der Common Codes GmbH auch bestehende und zukünftige verbundene Unternehmen (sog. Mutter-, Tochter- und Schwester-gesellschaften) sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.

Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlage) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Auftraggeber hat die Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zionskirchstraße 73a
10119
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D9LMGA7

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Schätz- und Höchstwert ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Da technisch bzw. systembedingt ein Wert in der Bekanntmachung anzugeben ist, wurde dort ein fiktiver Wert von 0,1 EUR angegeben.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung findet nach Ermessensausübung gemäß § 56 Abs. 2 VgV statt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kommt aufgrund der Regelungen gem. §§ 123, 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), § 21 AEntG (Entsendegesetz), § 98c AufenthG (Aufenthaltsgesetz), § 19 MiLoG (Mindestlohngesetz), § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit), § 22 LkSG (Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette) und § 14 des Bundestariftreuegesetzes in Betracht.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zu Referenzprojekten

Hierfür ist das vom Auftraggeber vorgegebene Formblatt Teil A_Anlage_01_Eigenerklärungen und Nachweise zu verwenden.

Prüfungs-/Wertungsgrundlage für die Eignung sind ausschließlich die Bieterangaben dieses Formblatts. Anderslautende oder doppelte Angaben im Rahmen des Angebots werden in der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt.

Dem Angebot sind nachfolgend zwei Referenzen von Auftraggebern (nachfolgend AG genannt) zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Marketing Kampagnen) seit 01.07.2016 anzugeben (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzprojekt die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.1.2015 begann und am 01.08.2016 endete, wäre ausreichend). Erfüllt bereits eine Referenz beide Mindestbedingungen, muss nicht zwingend eine zweite Referenz benannt und wird dennoch als geeignet eingestuft werden. Zugelassen sind ausschließlich Referenzen im Bereich Marketing Kampagnen. Es muss sich jeweils um eine abgeschlossene Referenz oder laufende Referenz handeln. Bei einer laufenden Referenz müssen die vergleichbaren Leistungen seit mindestens 3 Monaten erbracht worden sein.
Es kann sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten AG handeln.
Eignungsrelevant sind vergleichbare Dienstleistungsaufträge (Referenzaufträge), welche kumuliert folgende Mindestbedingungen (1) bis (2) erfüllen müssen:
(1) eine bundesweite Kampagne (Kampagne in Deutschland )
(2) ein Projektvolumen von mind. 3 Mio EUR netto inkl. Mediabudget haben

Die angegebenen Referenzen müssen die oben genannten Mindestbedingungen kumulativ erfüllen. Das bedeutet, dass Bieter:innen beispielsweise mit einer Referenz Kriterium 1 erfüllen und mit der zweiten Referenz Kriterium 2 erfüllen. Es ist jedoch nicht möglich, das Projektvolumen gesamthaft über die beiden Referenzen zu erfüllen, d.h. zwei Referenzen mit jeweils einem Projektvolumen von EUR 1,5 Mo erfüllen somit nicht das Kriterium 2. Die beiden eingereichten Referenzen müssen jeweils mindestens das Kriterium (1) oder Kriterium (2) erfüllen.
Referenzgeber sind zu benennen und ist eine kurze Beschreibung der Kampagne im Formblatt aufzunehmen.
Das Formblatt ist sorgfältig auszufüllen. Fehlende oder unzureichende Angaben wie z.B. bei der Beschreibung der Kampagne können zum Ausschluss führen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung

Hierfür ist das vom Auftraggeber vorgegebene Formblatt Teil A_Anlage_01_Eigenerklärungen und Nachweise zu verwenden

Verpflichtung im Auftragsfalle eine Haftpflichtversicherung mit den unten genannten Deckungssummen abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten. Diese sind nachfolgend aufgeführt. Der Versicherungsschutz wird uneingeschränkt und in voller Höhe für den gesamten Auftragszeitraum vorgehalten.

Die Versicherungssumme steht 2-fach maximiert p. a. zur Verfügung.

Personenschäden mind. 1,0 Mio. EUR
Sachschäden mind. 1,0 Mio. EUR
Vermögensschäden mind. 1,0 Mio. EUR

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung zum Handelsregisterauszug

Hierfür ist das vom Auftraggeber vorgegebene Formblatt Teil A_Anlage_01_Eigenerklärungen und Nachweise zu verwenden

Wenn das Unternehmen im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes eingetragen ist: Verpflichtung den Handelsregisterauszug oder einen gleichwertigen Nachweis als Kopie des jeweiligen Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) auf Anforderung des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Bei ausländischen Nachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine einfache Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung