Bieterfragen sind auf Deutsch zu formulieren, möglichst auf eine Anfrage zu beschränken und ausschließlich über das Vergabeportal innerhalb der Ausschreibung je Fragestellung separat einzureichen und eigenverantwortlich abzurufen.
Anfragen, die auf anderem Wege eingereicht werden, werden nicht beantwortet. Die Vergabestelle behält sich vor, hinsichtlich eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit im Sinne von § 5 VgV Bietende auszuschließen, wenn die Bieterfrage nicht über das Vergabeportal erfolgt und Bieterfragen insoweit umzuformulieren, dass die Anonymität der Fragesteller bewahrt wird.
Bieterfragen zur Angebotsabgabe
Um die qualifizierte und rechtzeitige Beantwortung der Fragen sicherzustellen, sind diese zeitnah, spätestens bis zum 15.06.2026 einzureichen. Darüber hinaus eingehende Bieterfragen werden nicht mehr berücksichtigt. Die abschließende Beantwortung der Bieterfragen erfolgt bis 22.06.2026.
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
Die Kommunikation inklusive der Bieterfragen erfolgt über das Vergabeportal. Es liegt in der Verantwortung der Bietenden, sämtliche Kommunikation und Zugriffsrechte für eine vertretende Person über diese Plattform sicherzustellen.