Errichtung eines Fußgängerstegs mit Stahlüberbau und Unterbauten aus Stahlbeton. 8-feldriges Bauwerk in semi-integraler Bauweise mit Stahlhohlkasten als Tragwerk, kastenförmigen Widerlagern und Stützpfeilern mit konischem Querschnitt. Das Bauwerk erhält eine Geländerkonstruktion mit Pfosten aus Flachstahl und Seilnetzausfachung.Gesamtlänge des Bauwerks: ca 170 m, Breite zwischen den Geländern 4,0 mDas Bauwerk erhält eine Handlaufbeleuchtung, Blitzschutz- und Erdungsanlage sowie Ausstattung zur Stromverteilung
Niedrigster Preis
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"- Urkalkulation
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 02.06.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.Nachforderung
Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.
Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden.
Eigenerklärung (s. Formular 124 und Fomular 127):- dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen- dass nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,- dass der Bieter bei der Berufsgenossenschaft gemeldet ist- dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat,- dass eine Eigenerklärung (Formblatt 127) zu Russlandsanktionen durch den Bieter abgegeben wird.