Verfahrensangaben

Blumenthal - Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG; Los 1: Orientierende Unt...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.10.2026
23.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung* Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG
DE 325 / 5870 / 0809
Langekampstraße 36
44652
Herne
Deutschland
DEA55
stefan.mager@luther-lawfirm.com
0201922024014
02019220110

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
02514111604
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90740000-6
90722100-5
71900000-7
71319000-7
71313410-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das ehemalige Kraftwerk Shamrock in Herne liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach. Die Fläche befindet sich südlich des HBF Herne-Wanne-Eickel und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Eigentümer des ehemaligen Kraftwerks ist Uniper. Rückbauverpflichtungen für das Kraftwerk bestehen nicht.

Das Gelände grenzt nördlich an den Bereich des ehemaligen Bergwerkareals "General Blumenthal IX" mit einer Größe von ca. 23,5 ha. Dieses ehemalige Bergwerksareal wird unter dem Projektnamen "Blumenthal hoch3" zu einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit breitem Spektrum an wissens-, technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungsnutzungen und einer Seilbahnanbindung zum Hbf Herne-Wanne-Eickel entwickelt.

Die Grundlage für die Entwicklung des Blumenthal hoch3-Areals bildet die Konzeptstudie von Albert Speer + Partner GmbH, die gegenwärtig zu einem städtebaulichen Rahmenplan konkretisiert wird. Für die Neunutzung des Kraftwerkgeländes ist der Aspekt der Verträglichkeit zu dem angrenzenden Blumenthal-Areal ein wichtiger Aspekt.

Sowohl die Raumwirkung als auch die angestrebte Nutzung des Kraftwerkgebäudes ist für das
angrenzende Blumenthal-Gelände von Bedeutung und wirkt sich auf die Zukunftsperspektive der Flächenentwicklung von "Blumenthal hoch3" erheblich aus. Umgekehrt kann die Bewahrung des Status Quo mit ungenutzten, dem Verfall ausgesetzten Gebäuden negative Auswirkungen auf den Vermarktungserfolg der zu revitalisierenden Flächen entfalten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das ehemalige Steinkohlekraftwerk Shamrock lieferte seit seiner Inbetriebnahme 1957 Strom und Fernwärme mit einer Leistung von 300,0 MW. Es liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach, d. h. die erhaltenen Gebäudeteile sind nach Nutzungsaufgabe zum überwiegenden Teil außer Betrieb, jedoch ist die Kraftwerktechnik noch weitestgehend installiert. Ein kleiner Teil der verbleibenden Gebäude ist noch in Betrieb. Dazu gehören die Fernwärmeleitung, Schaltanlagen und der Öltank im Westen, die jedoch außerhalb des Planungsgebietes liegen.

Die nicht mehr genutzten Gebäudeteile sollen einer neuen Nutzung zugeführt oder rückgebaut werden. Um die Rahmenbedingungen für eine Neuplanung definieren zu können, ist eine Bestanduntersuchung und hier insbesondere eine orientierende Schadstoffuntersuchung notwendig.

Mit den Erkenntnissen der orientierenden Schadstoffuntersuchung kann anschließend eine Entscheidungsgrundlage für mögliche Nachfolgenutzungen der Gebäudeteile bzw. notwendige Rückbauszenarien als Voraussetzung zur Weiternutzung des Areals formuliert werden.

Es wird in einem gesonderten Vergabeverfahren eine Machbarkeitsstudie beschafft. In der Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, wie einerseits die nicht mehr genutzten Teile des Kraftwerkes einer neuen Nutzung zugeführt werden können, und auch andererseits für den dazugehörigen Außenraum ein adäquates Freiraumkonzept entwickelt werden kann.

Einzelheiten über den Leistungsumfang werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
6

Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Herne
Deutschland
DEA55

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des öffentlichen Auftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bestimmte Vergabeunterlagen der Vertraulichkeit unterliegen und nicht bereits mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht werden. Dies betrifft gesonderte, nicht allgemein zugängliche Daten und Informationen zu Gebäudegrundrissen, -schnitten und -ansichten zur Einsichtnahme. Diese Daten und Informationen sind für die Einreichung des Teilnahmeantrags nicht erforderlich und werden nur solchen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und mit dem Teilnahmeantrag eine zur Verfügung gestellte Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet und ausgefüllt einreichen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

- Fortsetzung unter zusätzliche Informationen -

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VMVAX

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann.

2. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt.

3. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen.

4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

- Fortsetzung aus "Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens" -

7. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann.

8. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt.

9. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen.

10. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Klarstellung:
Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für eine Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden;

2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden;

3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen.

4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.

5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden.

6. Eigenerklärung zur Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzordnung für Auftragnehmer (ArbUmwO). Hierfür ist das Formular V "Formular V
Eigenerklärung zur Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzordnung für Auftragnehmer (ArbUmwO)" zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

7. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 2 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 500.000 EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden.

Mindestanforderungen: Die vorgenannte Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Allgemeiner Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

8. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Mindestanforderungen: Der Bewerber muss folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Ein Mindestgesamtumsatz von 400.000 EUR (netto) muss im Mittel in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen" vollständig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

9. Eigenerklärung zum Umsatz in EUR (netto) im Bereich "Schadstoff- / Rückbauuntersuchungen" jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Mindestanforderungen: Der Bewerber muss folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Ein Mindestumsatz von 200.000 EUR (netto) im Bereich "Schadstoff- / Rückbauuntersuchungen" muss im Mittel in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen" vollständig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

10. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Ausführungen zu folgenden Angaben: (i) Hauptsitz des Unternehmens, (ii) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, (iii) Ansprechpartner für den Auftraggeber, (iv) Gründungsjahr, (v) Größe des Unternehmens, (vi) Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert ist, (vii) Angaben zu durchschnittlicher Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren, (viii) Zertifizierung des Unternehmens im Qualitätsmanagementsystem (nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar), (ix) Zertifizierung des Unternehmens im Arbeitsschutzmanagementsystem (nach DIN ISO 45001 oder vergleichbar).

Mindestanforderungen: Der Bewerber muss folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Der Bewerber muss über beide genannten Zertifizierungen verfügen: Qualitätsmanagementsystem (nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar) und Arbeitsschutzmanagementsystem (nach DIN ISO 45001 oder vergleichbar). Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Hierfür ist das Formular VIII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen"" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

11. Eigenerklärung zu Unternehmens-Referenzen - Schadstoffsanierungsarbeiten:

Jeder Bewerber muss eine Eigenerklärung über mindestens drei vergleichbare Unternehmens-Referenzen einreichen, die jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllen:

(a) Die Erbringung von Untersuchungsleistungen zu Schadstoffsanierungen.

(b) Das Volumen der Schadstoffsanierungen muss mind. 3 Mio. EUR (netto) betragen haben.

(c) Der Abschluss der Untersuchungsleistungen darf nicht länger als 5 Jahre vor Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen (vor September 2021).

Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen.

Hierzu ist das Formular IX.1 "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen Schadstoffsanierungsarbeiten" zu verwenden.

Mindestanforderungen: Der Bewerber muss folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Es sind drei Unternehmens-Referenzen einzureichen, die jeweils die Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen"" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

12. Eigenerklärung zu Unternehmens-Referenzen - Schadstoffuntersuchungen und Rückbauplanung:

Jeder Bewerber muss eine Eigenerklärung über mindestens drei vergleichbare Unternehmens-Referenzen einreichen, die jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen (a) - (d) kumulativ erfüllen:

(a) Die Erbringung von Schadstoffuntersuchungen im Kraftwerksbereich.

(b) Die Erbringung von Rückbauplanungen im Kraftwerksbereich.

(c) Das Rückbauvolumen muss mind. 5 Mio. EUR (netto) betragen haben.

(d) Der Abschluss der erbrachten Leistungen darf nicht länger als 5 Jahre vor Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen (vor September 2021).

Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen.

Hierzu ist das Formular IX.2 "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen Schadstoffuntersuchungen und Rückbauplanung" zu verwenden.

Mindestanforderungen: Der Bewerber muss folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Es sind drei Unternehmens-Referenzen einzureichen, die jeweils die Mindestanforderungen (a) - (d) kumulativ erfüllen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Die Anzahl der weiteren mit Formular IX.2 eingereichten Referenzen, die die festgelegten Mindestanforderungen (a) - (d) erfüllen, ist zudem im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
5,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen"" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

13. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Es sind jeweils zwei Projektleiter zu benennen. Zu den benannten Projektleitern sind jeweils folgende Angaben zu machen: (i) Vor- und Nachname, (ii) Telefon, (iii) E-Mail, (iv) Fachrichtung, (v) Berufserfahrung im Bereich der Schadstoffsanierung oder Rückbauplanung in Jahren, (vi) Nachweis der Fachkunde (TRGS 519 / 521 oder vergleichbar), (vii) Nachweis der Fachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524 / DGUV 101 004 oder vergleichbar), (viii) Nachweis eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKO) nach RAB 30 oder vergleichbar; (ix) Nachweis weiterer Qualifikationen wie bspw. VDI Mt 6202, Blatt 20.1 oder vergleichbar.

Mindestanforderungen: Beide benannten Projektleiter müssen jeweils kumulativ folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Die benannten Personen der Projektleitung müssen jeweils über mindestens eine zehnjährige Berufserfahrung im Bereich der Schadstoffsanierung oder Rückbauplanung verfügen.

- Die benannten Personen der Projektleitung müssen jeweils über einen Nachweis der Fachkunde (TRGS 519 / 521 oder vergleichbar) verfügen.

- Die benannten Personen der Projektleitung müssen jeweils über einen Nachweis der Fachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524 / DGUV 101 004 oder vergleichbar) verfügen.

- Die benannten Personen der Projektleitung müssen jeweils über einen Nachweis eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKO) nach RAB 30 oder vergleichbar verfügen.

Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Hierfür ist das Formular X.1 "Eigenerklärung zum Projektteam - Projektleiter" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen"" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte.

14. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Es sind jeweils zwei Projektingenieure zu benennen. Zu den benannten Projektingenieuren sind jeweils folgende Angaben zu machen: (i) Vor- und Nachname, (ii) Telefon, (iii) E-Mail, (iv) Fachrichtung, (v) Berufserfahrung im Bereich der Schadstoffsanierung oder Rückbauplanung in Jahren, (vi) Nachweis der Fachkunde (TRGS 519 / 521 oder vergleichbar), (vii) Nachweis der Fachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524 / DGUV 101 004 oder vergleichbar), (viii) Nachweis eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKO) nach RAB 30 oder vergleichbar; (ix) Nachweis weiterer Qualifikationen wie bspw. VDI Mt 6202, Blatt 20.1 oder vergleichbar.

Mindestanforderungen: Beide benannten Projektingenieure müssen jeweils kumulativ folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Die benannten Personen der Projektingenieure müssen jeweils über mindestens eine fünfjährige Berufserfahrung im Bereich der Schadstoffsanierung oder Rückbauplanung verfügen.

- Die benannten Personen der Projektingenieure müssen jeweils über einen Nachweis der Fachkunde (TRGS 519 / 521 oder vergleichbar) verfügen.

- Die benannten Personen der Projektingenieure müssen jeweils über einen Nachweis der Fachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524 / DGUV 101 004 oder vergleichbar) verfügen.

- Die benannten Personen der Projektingenieure müssen jeweils über einen Nachweis eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKO) nach RAB 30 oder vergleichbar verfügen.

Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Hierfür ist das Formular X.2 "Eigenerklärung zum Projektteam - Projektingenieure" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular XI zu benennen.

Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.

Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 ("Eignungskriterien), dort unter "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" bezeichnete Unterlage (Formular VIII "Eigenerklärung zum Unternehmen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" bezeichnete Unterlage (Formular IX.1 "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen - Schadstoffsanierungsarbeiten") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (iii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" bezeichnete Unterlage (Formular IX.2 "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen - Schadstoffuntersuchungen und Rückbauplanung") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (iv) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" bezeichnete Unterlage (Formular X.1 "Eigenerklärung zum Projektteam - Projektleiter") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (v) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" bezeichnete Unterlage (Formular X.2 "Eigenerklärung zum Projektteam - Projektingenieure") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (vi) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (vii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.

Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.

Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Allgemeiner Jahresumsatz" bezeichnete Unterlage (Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" bezeichnete Unterlage (Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (iii) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iv) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII.

Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Reduzierungskriterien:

Sofern unter der "Art der Gewichtung" auf die "Gewichtung (Punkte, genau)" verwiesen wird, wird klargestellt, dass es sich dabei um die Höchstpunktzahl handelt, die ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft in diesem Eignungskriterium erhalten kann.

Nach der Eignungsprüfung aller Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber werden höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

- Anzahl der mit Formular IX.2 ( Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen - Schadstoffuntersuchungen und Rückbauplanung) eingereichten, weiteren Unternehmens-Referenzen, die die festgelegten Mindestanforderungen (a) - (d) erfüllen (insgesamt können maximal 5 Punkte erreicht werden).

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auf Rang 5 die gleiche Punktzahl erhalten, ist die Anzahl der insgesamt mit Formular IX.2 eingereichten Referenzen, die die festgelegte Mindestanforderungen (a) - (d) erfüllen, maßgeblich. Sofern die gleiche Anzahl an Referenzen eingereicht wurde, entscheidet das Los.

Näheres ist der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen. Diese ist unten o.g. Link abrufbar.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung