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Verfahrensangaben

ABW: Stadt Bochum: Projektsteuerungsleistung zur Steuerung der Schulbauprojekte 5-...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bochum
05911-31001-89
Hans-Böckler-Str. 19
44777
Bochum
Deutschland
DEA51
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201 9220 24014
+49 201 9220 110

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251 411-1604
+49 251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71541000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Mit dem Auftrag beabsichtigt die Stadt Bochum die Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen zur Steuerung von drei Schulbauprojekten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume.

Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramm zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto).

Nachdem die Vergabeverfahren zur Umsetzung der ersten drei Projekte begonnen haben, soll nunmehr die Planung der Projekte 4-6 beginnen. Es handelt sich um folgende schulische Einrichtungen:

- Arnoldschule, Arnoldstr. 31, 44793 Bochum

- Sonnenschule, Lange Malterse 18, 44795 Bochum

- Grundschule an der Vöde, Castroper Str. 235, 44791 Bochum

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen in Form der Projektstufen 1 bis 5 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) in den Handlungsbereichen: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (A), Qualitäten und Quantitäten (B), Kosten und Finanzierung (C), Termine, Kapazitäten und Logistik (D) sowie Verträge und Versicherungen (E) nach Maßgabe der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand: März 2020). Insbesondere hat der Auftragnehmer (funktionale) Leistungsbeschreibungen zur Umsetzung der jeweiligen Schulbaumaßnahmen zu erstellen.

Die weiteren Leistungen zur Umsetzung der benannten Schulbauprojekte sollen nach der Erstellung der (funktionalen) Leistungsbeschreibungen jeweils an einen Totalunternehmer vergeben werden.

Es gilt zu beachten, dass dem Auftragnehmer sowie den weiteren Projektsteuerern der bereits ausgeschrieben und der noch folgenden Schulbauprojekte ein einzelprojektübergreifender Multiprojektmanager im Sinne der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 übergeordnet wird.

Dieser soll alle Einzelprojekte im Wege einer übergeordneten organisatorischen Ebene managen. Der Umfang der vom Multiprojektmanager zu erbringenden Multiprojektmanagement-Leistungen orientiert sich dabei an den Vorgaben der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 (Stand: Januar 2018). Insoweit ergeben sich für den Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung Abstimmungs-, Koordinierungs- und Vorlagepflichten im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit dem Multiprojektmanager. Um den Bietern dahingehend einen Überblick zu verschaffen, wird das Leistungsverzeichnis des Multiprojektmanagers den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Oktober 2025 zu rechnen. Mit den Projektsteuerungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.

Der Nutzungsbeginn der drei Schulbauprojekte ist für das zweite Quartal 2030 vorgesehen.

Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR
1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2025
30.06.2030

Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bochum
Deutschland
DEA51

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Honorar

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept (Qualifikation und Erfahrung (einschließlich persönliche Referenzen des Schlüsselpersonals))

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisationskonzept (Konzept zur Organisation und Vorgehensweise)

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur methodischen Herangehensweise

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen

Gewichtung
35,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Der Abschluss eines Stufenvertrages ist beabsichtigt. Mit Zuschlagserteilung sollen die Grundleistungen der Projektstufe 1 und 2 bezogen auf alle Einzelprojekte in den Handlungsbereichen Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (A), Qualitäten und Quantitäten (B), Kosten und Finanzierung (C), Termine, Kapazitäten und Logistik (D) sowie Verträge und Versicherungen (E) fest beauftragt werden. Die Projektstufen orientieren sich an den Projektstufen der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand: März 2020). Des Weiteren werden für alle Einzelprojekte die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung der TU/TÜ-Leistungen mit Zuschlagserteilung beauftragt.

Die weiteren Besonderen Leistungen Unterstützung des AG beim Fördermittelmanagement sowie Wahrnehmung von Gremiensitzungen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber beauftragt.

Darüber hinaus besteht für den Auftraggeber jederzeit die Option auch die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Projektstufen 3 (Ausführungsvorbereitung), 4 (Ausführung) und 5 (Projektabschluss) zu beauftragen. Dabei ist der Auftraggeber berechtigt, einzelne Projektstufen ganz oder teilweise oder auch nur einzelne Leistungen aus den Projektstufen und Handlungsbereichen zu beauftragen für sämtliche Einzelprojekte oder nur für einzelne Einzelprojekte.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber (AG) durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 VgV zulässig, da die vertragsgegenständlichen Projektsteuerungsleistungen die Ausarbeitung von konzeptionellen Lösungen erfordern. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des AG, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

5. Der AG behält sich für vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

6. Erfolgt kein Zuschlag auf das Erstangebot, behält sich der AG vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann.

- Fortsetzung unter zusätzliche Informationen -

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Projektsteuerungsleistungen für die drei benannten Schulbaumaßnahmen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Projektsteuerer zu vergeben.

Vorliegend überwiegen wirtschaftliche Gründe nach § 97 Abs. 4 S. 3 Alt. 1 GWB dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 4 S. 2 GWB, sodass diese eine Gesamtvergabe erfordern. Die maßgeblichen Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt und werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt:

Die gemeinsame Vergabe der Projektsteuerungsleistungen im Hinblick auf die zu steuernden Einzelprojekte der Schulbaumaßnahmen Nr. 4 - 6 geht mit finanziellen Vorteilen für den Auftraggeber einher.

Dabei verkennt der Auftraggeber nicht, dass für das Vorliegen von wirtschaftlichen Gründen nicht bereits jedwede mit einer Losbildung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ausreichen. Erforderlich ist das Überschreiten eines finanziellen Mehraufwands, der üblicherweise und regelmäßig mit einer Losbildung einhergeht.

Die Bildung von drei potentiellen Teillosen im Hinblick auf die drei Einzelprojekte würde einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, der über die üblicherweise und regelmäßig mit einer Losbildung einhergehen Mehrkosten hinausgeht.

Die gemeinsame Vergabe an einen Projektsteuerer, der die drei Einzelprojekte aus einer Hand steuert, führt dazu, dass der Projektsteuerer Synergieeffekte, welche durch die parallele Bearbeitung mehrerer Einzelprojekte entstehen, effizient nutzen kann. So ist es einem Projektsteuerer beispielsweise möglich, Ressourcen wie Personal effizient auf die Einzelprojekte aufzuteilen, um "Leerlauf" in den einzelnen Projektphasen zu vermeiden und die Arbeitszeit der Mitarbeitenden effizient auf die Einzelprojekte zu verteilen. Ferner können bestimmte Daten und Entwürfe aus einem Projekt auf andere Projekte übertragen werden und müssen nicht - wie im Falle der losweisen Vergabe - von jeden Projektsteuerer einzeln erarbeitet werden. Dies gilt für die gegenständlichen Einzelprojekte umso mehr, da diese einen vergleichbaren Auftragsinhalt haben.

Zudem ist es möglich, eine Bündelung im Hinblick auf die Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erzielen. Termine, Abstimmungen und Absprachen mit dem Auftraggeber können für alle drei Projekte zusammengelegt werden. Dies spart Zeit und Kapazitäten sowohl auf Seiten des Auftragnehmers als auch auf Seiten des Auftraggebers.

Die mit einer Gesamtvergabe einhergehenden, dargestellten finanziellen und zeitlichen Einsparungen wiegen umso schwerer vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber im Rahmen seines Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramms dazu angehalten ist, bis zu 27 unterschiedliche Vergabeverfahren zeitlich und finanziell zu koordinieren und durchzuführen.

2. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass parallel zum gegenständlichen Vergabeverfahren ein Verfahren zur Beauftragung des einzelprojektübergeordneten Multiprojektmanagers stattfindet. Das Verfahren wurde unter der EU-weiten Bekanntmachungsnummer 374920-2025 am 10 Juni 2025 veröffentlicht.

Zwischen dem Multiprojektmanager und den Projektsteuerern der jeweiligen Einzelprojekte darf keine Personenidentität bestehen. Aus diesem Grund wird im gegenständlichen Verfahren eine Angebotslimitierung dergestalt vorgenommen, dass diejenigen Bieter, die im Vergabeverfahren zur Beschaffung der Multiprojektmanagement-Leistungen ein Angebot abgegeben haben, kein Angebot im gegenständlichen Verfahren abgeben dürfen, es sei denn, dass diejenigen Bieter im Vergabeverfahren der Multiprojektmanagementleistungen für den Zuschlag nicht in Betracht kommen. Das ist dann der Fall, wenn die Angebote vom Verfahren ausgeschlossen wurden.

3. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt.

4. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen.

5. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
17

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR
1,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

460182-2025
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
DE 151555059
Großunternehmen
Grafenberger Allee 293
40237
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
vergabe-duesseldorf@schuessler-plan.de
0211 610201
0211 6102 199
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

13.01.2026
24.01.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

CX227AA27AA vom 10.12.2025
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung