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Verfahrensangaben

Stadt Bochum: Generalplanungsleistungen Schulprojekt Kubus - Angebotswettbewerb

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bochum
05911-31001-89
Hans-Böckler-Str. 19
44777
Bochum
Deutschland
DEA51
stephan.finck@luther-lawfirm.com
+49 201 5299 24904
+49 201 5299 110

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111604
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Mit dem Auftrag beabsichtigt die Stadt Bochum die Beschaffung von Generalplanungsleistungen für das Schulbauprojekt Kubus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume.

Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbauprogramms zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto).

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Generalplanerleistungen beschafft werden für das Gebäude an der Querenburger Straße 37, in folgendem "Kubus" genannt. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten "Hans-Böckler-Realschule" und dem 2012 neu errichteten "Neues Gymnasium Bochum". Der Kubus wurde in den 1970er Jahre erbaut und ist seit dem Jahr 2016 leerstehend. 2024/25 wurde das Gebäude vollständig entkernt, hierbei wurden sämtliche Schadstoffe entfernt. Der Kubus ist westlich an der Querenburger Straße liegend, südlich liegt das Gymnasium und östlich liegt die Realschule. Auf dem gesamten Schulzentrum werden derzeit ungefähr 1700 Schüler durch etwa 140 Lehrkräfte unterrichtet.

Die Generalplanung umfasst:

(i) die Objektplanung Gebäude,
(ii) die Planung der technischen Gebäudeausrüstung,
(iii) die Tragwerksplanung,
(iv) die Planung Außenanlagen,
(v) die Thermische Bauphysik,
(vi) den Brandschutz,
(vii) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination,
(viii) die Geotechnik für die Gründungsbewertung eventueller Anbauten und
(ix) die Berechnung der Lebenszykluskosten auf Basis der Kostenschätzung und Fortschreibung auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsentwurfs.

Ebenfalls muss die Planung die Klassenraummöbilierung berücksichtigt werden, welche jedoch separat vergeben wird.

Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.

Die Fertigstellung der Bauausführung und Übergabe an die Nutzer muss spätestens im Juli 2029 erfolgen.

Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR
1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
01.10.2029

Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bochum
Deutschland
DEA51

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Honorar

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gesamtkonzept zur Projektumsetzung

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen (Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals)

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Der Abschluss eines Stufenvertrages ist beabsichtigt. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden in folgende Leistungsstufen unterteilt.

1. Stufe 1: Leistungsphasen 1-4

2. Stufe 2: Leistungsphasen 5-7

3. Stufe 3: Leistungsphase 8

Mit Zuschlagserteilung beauftragt der Auftraggeber zunächst nur die Grundleistungen und die besonderen Leistungen der Stufe 1 für alle Leistungsbilder.

Näheres regelt der Generalplanervertrag.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber (AG) durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 74 VgV zulässig, da mit dieser Ausschreibung Architekten- und Ingenieurleistungen beschafft werden. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des AG, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

- Fortsetzung unter zusätzliche Informationen -

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Planungsleistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Generalplaner zu vergeben.

Vorliegend überwiegen wirtschaftliche Gründe nach § 97 Abs. 4 S. 3 Alt. 1 GWB dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 4 S. 2 GWB, sodass diese eine Gesamtvergabe erfordern. Die maßgeblichen Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt und werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt:

Die gemeinsame Vergabe der Planungsleistungen geht mit finanziellen Vorteilen für den Auftraggeber einher.

Dabei verkennt der Auftraggeber nicht, dass für das Vorliegen von wirtschaftlichen Gründen nicht bereits jedwede mit einer Losbildung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ausreichen. Erforderlich ist das Überschreiten eines finanziellen Mehraufwands, der üblicherweise und regelmäßig mit einer Losbildung einhergeht.

Die Bildung von Losen im Hinblick auf die unterschiedlichen Planungsleistungen - beispielsweise hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsbilder der HOAI - würde jedoch einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, der über die üblicherweise und regelmäßig mit einer Losbildung einhergehenden Mehrkosten hinausgeht.

Die gemeinsame Vergabe an einen Generalplaner, der das Schulbauprojekt einheitlich plant, führt dazu, dass der Generalplaner Synergieeffekte, welche durch die parallele Planung der unterschiedlichen Leistungsbilder entstehen, effizient nutzen kann. Dies gilt insbesondere für Planungselemente, die mehrere Fachdisziplinen der unterschiedlichen Leistungsbilder betreffen. Ein Generalplaner ist beispielsweise in der Lage, Daten, Unterlagen und Entwürfe, die unterschiedliche Leistungsbilder betreffen, aus einer Hand und insoweit unter Berücksichtigung etwaiger Schnittstellen zu planen. Hierdurch entfällt das Erfordernis von Absprachen und Abstimmungen mit anderen Fachplanern.

Zudem ist es möglich, eine Bündelung im Hinblick auf die Abstimmungen mit dem Auftraggeber zu erzielen. Termine, Abstimmungen und Absprachen mit dem Auftraggeber können für alle Leistungsbilder zusammengelegt werden. Dies spart Zeit und Kapazitäten sowohl auf Seiten des Auftragnehmers als auch auf Seiten des Auftraggebers. Hier einher geht ferner eine Verkürzung der Planungszeit um etwa ein halbes Jahr. Dies resultiert in einer Einsparung von Honorar (intern wie extern).

Die mit einer Gesamtvergabe einhergehenden, dargestellten finanziellen und zeitlichen Einsparungen wiegen umso schwerer vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber im Rahmen seines Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramms dazu angehalten ist, bis zu 27 unterschiedliche Vergabeverfahren zeitlich und finanziell zu koordinieren und durchzuführen.

Ferner erfordern technische Gründe die Leistungserbringung durch einen Generalplaner.

Für die Planung der Kubus besteht aus Sicht des Auftraggebers - für den Fall der Losbildung - das erwartbare Risiko, dass die unterschiedlichen Planungsleistungen nicht zusammenpassen und daher in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf ordnungsgemäß umzusetzen.

Dies liegt insbesondere an der geringen Baufläche und des kompakten Raumprogramms, die der Generalplaner im Rahmen seiner Planung für die Bauausführung zu beachten hat. Die Planung der Bauausführung durch verschiedene Planer birgt hier das Risiko einer ineffizient geplanten Nutzung der Baufläche und die damit verbundene Beeinträchtigung der Auftragsumsetzung.

Ferner zu beachten ist die räumliche Nähe des Kubus zu angrenzenden Schulgebäuden. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten Hans-Böckler-Realschule und dem 2012 neu errichteten Neues Gymnasium Bochum. Dabei weisen die Bestandsbauten der beiden angrenzenden Schulen eine baulich und technische Verzahnung zur Gebäudesubstanz des Kubus auf.

Der Kubus verfügt über ein großflächiges Untergeschoss, das früher als Bunker genutzt worden ist. Ca. 60 % des Untergeschosses weisen keine technische Infrastruktur auf und stehen derzeit leer. Der Rest des Untergeschosses enthält Räumlichkeiten, die derzeit für die betriebliche und technische Versorgung des Schulzentrums genutzt werden. So befinden sich im Untergeschoss beispielsweise Lagerräume für die Hausmeisterei. Zudem liegen dort die "Knotenpunkte" der Technischen Gebäudeausrüstung der angrenzenden Schulen sowie der auf dem Schulgelände liegenden Turn- und Schwimmhalle dergestalt, als dass dort die Versorgungsleitungen der Fernwärme sowie der Stromversorgung zusammenlaufen. Insoweit befindet sich dort der Hausanschlussraum für die technische Gebäudeausrüstung der Hans-Böckler-Realschule, des "Neuen Gymnasiums" sowie der Turn- und Schwimmhalle.

Es ist vorgesehen, dass die Nachbargebäude während der gesamten Planungs- und anschließenden Bauzeit in Betrieb bleiben. Daher ist eine interdisziplinäre Planung zur Vermeidung von Planungslücken erforderlich, um etwaige Funktionsausfälle zu vermeiden.

3. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt.

4. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen.

5. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR
1,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

713360-2025
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

SSP AG
DE 124086544
Mittleres Unternehmen
Lise-Meitner-Allee 30
44801
Bochum
Deutschland
DEA51
vgv@ssp.ag
0234-30709-1077
0234-30709-1011
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

13.03.2026
24.03.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

SSP_AG(CX2549E549E) vom 5.3.2026
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Angaben zur Rahmenvereinbarung