Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Förderprojekt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Vereinsprojekt"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen.
Die Maßnahme des Förderprojekts umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird.
Das Vereinsprojekt besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen.
Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Der aktuelle Projektstatus stellt sich wie folgt dar:
Die Baugenehmigung liegt seit dem 13.06.2025 vor. Planungsseitig befindet sich der Objektplaner bereits in der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung).
In der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) wurde die Leistungsphase 3 Mitte November 2025 abgeschlossen; der Übergang in die Leistungsphase 5 steht unmittelbar bevor.
Hinsichtlich der Tragwerksplanung ist die prüffähige Statik Mitte Dezember 2025 erstellt worden, sodass noch Anfang Februar 2026 mit dem Vorliegen der geprüften Statik gerechnet werden kann.
Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Bauaufgaben soll zwischen Mitte März und Mitte April 2026 abgeschlossen sein.
Die bauliche Umsetzung hat noch im abgelaufenen Jahr mit den vorbereitenden Rodungsarbeiten begonnen. Der Start der Hochbauarbeiten ist für Mitte Mai 2026 terminiert, die Gesamtfertigstellung wird für Februar 2028 angestrebt.
Der Auftraggeber plant, Grund- und Besondere Leistungen der HOAI Anlage 10.1 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" der Leistungsphase 8 an ein in der Bauleitung erfahrenes Büro zu vergeben, das heißt separat zu den bereits beauftragten Leistungsphasen 2 - 7. Der Auftragnehmer übernimmt die Tätigkeit als verantwortliche Bauleiter nach LBO NRW. Zum Leistungsumfang gehört die Prüfung der Leistungsverzeichnisse auf Übereinstimmung mit der Planung und die Prüfung der Leistungsverzeichnisse auf Vollständigkeit und korrekter Schnittstellenangrenzung. Das Nähere ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungsphase 8 für die eingeschalteten Fachplaner werden separat beauftragt und sind nicht Gegenstand dieses Auftrags.
Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung Ende Mai / Anfang Juni 2026. Die Tätigkeiten müssen im Anschluss an die Beauftragung sofort aufgenommen werden.