Investorenauswahl für die Grundstücksentwicklung des Projektareals St. Ulrich.
Der Spital- und Spendfonds Überlingen ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts der Stadt Überlingen. Die Stiftung wurde zum Zweck der Versorgung armer, kranker und alter Einwohner gegründet. Der Spital- und Spendfonds Überlingen ist Eigentümer der Flurstücke 2598, 2599 und 2599/2 in Überlingen. Die Größe des Projektareals beträgt insgesamt 8.100 qm. Das Areal ist derzeit insbesondere mit einem ursprünglich als Krankenhaus genutzten Gebäude ("Altes Krankenhaus") sowie Erweiterungsgebäuden bebaut. Das Alte Krankenhaus steht nicht unter Denkmalschutz. Eine Nutzung der Gebäudekomplexe ist aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich. Die gesamte Fläche soll daher nunmehr einer neuen Nutzung zugeführt werden. Künftig soll das Areal St. Ulrich in Überlingen sowohl der Pflege der Anwohnenden als auch zu Wohnzwecken dienen. Die Projektumsetzung soll mittels eines Investors in Form eines sogenannten Erbbau-Modells realisiert werden. Dem Investor soll über 70 Jahre ein Erbbrauchrecht für das gesamte Areal eingeräumt werden. Das Eigentum an den vom Investor errichteten Gebäuden soll nach Ablauf des Erbbaurechtes, dem sogenannten Heimfall, an den Spital- und Spendfonds Überlingen übergehen. Der Investor wird vertraglich verpflichtet, das Pflegeheim nach den zwingenden Vorgaben des Spital- und Spendfonds Überlingen zu errichten. Nach der Errichtung des Pflegeheims sollen die Räumlichkeiten des Pflegeheims an den Spital- und Spendfonds Überlingen für bis zu 30 Jahre Zeit vermietet werden. Vermieter ist der Investor. Der Spital- und Spendfonds Überlingen soll das Pflegeheim eigenständig und ohne Mitwirkung des Investors betreiben. Die vom Investor darüber hinaus auf dem Areal errichteten Gebäude sollen von dem Investor verwaltet werden. Die verbleibenden Flächen sollen zur Schaffung von Wohnraum verwendet werden, vorzugsweise in Form von betreutem oder barrierefreiem Wohnen. Hinsichtlich der ausführlichen Beschreibung des Vertragsgegenstandes wird vollumfänglich auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Mietvertrag über das Pflegeheim hat eine feste Laufzeit von 20 Jahren und kann einmalig um 10 Jahre verlängert werden.
Das Zuschlagskriterium "Preis" (55 %) besteht aus den zwei Unterkriterien
- Höhe des jährlichen Erbbauzinses in EUR netto für die Dauer der ersten vier Jahre des Erbbauvertrags (30 %) und - Höhe des monatlichen Kalt-Mietzinses für die Überlassung des Pflegeheims in EUR netto für die Dauer der ersten vier Jahre des Mietvertrags (25 %).
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Das Zuschlagskriterium "Grundstücksentwicklungskonzept und planerische Konzeptstudie" fließt mit einer Gewichtung von 25 % in die Wertung der Angebote ein. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Das Zuschlagskriterium "Energiekonzept zur Minimierung der Betriebskosten" fließt mit einer Gewichtung von 10 % in die Wertung der Angebote ein. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Das Zuschlagskriterium "Umsetzungskonzept: Übergabetermin des Pflegeheims" fließt mit einer Gewichtung von 10 % in die Wertung der Angebote ein. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Spital- und Spendfonds schreibt eine Baukonzession aus. Er verfährt nach der KonzVgV und führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 12 Abs. 1 und 2 KonzVgV durch. Er orientiert sich gem. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV an den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Er macht dabei nach § 12 Abs. 1 S. 1 KonzVgV von seinem Recht Gebrauch, das Verfahren nach Maßgabe der KonzVgV frei auszugestalten. Dies unter vollumfänglicher Einhaltung des im EU-Vergaberecht geltenden Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes. Die EU-Bekanntmachung hat den Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können unter dem angegebenen Link heruntergeladen werden. Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufs wird auf die Ziffern 12. ff bis 13. der Angebotsbedingungen verwiesen. Die für den Teilnahmewettbewerb beigefügten Formulare zum Nachweis der Eignung sind (soweit einschlägig) auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Bestimmte Nachweise müssen zusätzlich selbst beigebracht und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Im Teilnahmewettbewerb ist noch kein Angebot einzureichen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, der Einbindung von Unterauftragnehmern ohne Eignungsleihe und/oder Unterauftragnehmern mit technischer/beruflicher Eignungsleihe und/oder Eignungsverleihern für die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit sind auch für diese(n) Dritten Unterlagen einzureichen. Für die Vollständigkeit des Teilnahmeantrags ist die "Checkliste zur Einreichung eines Teilnahmeantrags" zu beachten. Der Spital- und Spendfonds ist im Rahmen des Verfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der DSGVO" zu entnehmen. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage bezüglich des Bestbieters beim Wettbewerbsregister.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies giltnicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Alle in diesem Abschnitt geforderten Nachweise und Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche in diesem Abschnitt geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist einmal von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet einzureichen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden. 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zum Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Hierfür ist das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. 3. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden. 5. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist mit dem Teilnahmeantrag eine formlose Erklärung einzureichen, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigte(n) Person(en) ist/sind.
Die geforderte Erklärung / der geforderte Nachweis ist von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen / Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Erklärung / folgender Nachweis ist im Einzelnen erforderlich: Aktuelle negative Bankauskunft zum Beleg, dass keine negativen Einträge hinsichtlich der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank und Dritten, Rücklastschriften, Vertrauenswürdigkeit und Kontoführung im Soll bestehen.
Die geforderten Erklärungen / Nachweise sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen / Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Erklärungen / Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Ein durch ein unabhängiges fachkundiges Unternehmen aktuell bestätigtes Rating über eine "gute Bonität" (Bonitätsindex). Als Unternehmen und "gute Bonität" im vorstehenden Sinne gelten folgende Ratings: Rating < 250 der Agentur Creditreform, Rating Ba1 oder besser der Agentur Moody´s, Rating BB+ oder besser der Agentur Standard & Poor´s, Rating BB+ oder besser der Agentur Fitch. Sofern der Bieter bei keiner der vorstehend genannten Ratingagenturen gelistet ist, ist die Einreichung eines vergleichbaren Nachweises über eine "gute Bonität" im vorstehenden Sinne zulässig. Mindestanforderung: Durch ein unabhängiges fachkundiges Unternehmen aktuell bestätigtes Rating über eine "gute Bonität" im vorstehenden Sinne. 2. Eigenkapitalquote von jeweils mindestens 25 % bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nach Maßgabe der für den Bieter geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Der Nachweis ist durch Einreichung der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen, aus denen die geforderte Eigenkapitalquote hervorgeht. Mindestanforderung: Eigenkapitalquote von jeweils mindestens 25 % bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nach Maßgabe der für den Bieter geltenden Rechnungslegungsvorschriften.
Die geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder derBietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärungen sind im Einzelnen erforderlich: 1. Es ist mindestens eine Unternehmens-Referenz "Wohnanlagenbau" einzureichen, die vollumfänglich die folgenden Mindestanforderungen erfüllt. Mindestanforderungen: Referenz über eine abgeschlossene Grundstücksentwicklung mit Wohnanlagenbau in vergleichbarer Größenordnung (Anzahl der Wohneinheiten) und Komplexität, die (auch) "Betreutes oder barrierefreies Wohnen" umfasst, mit einem Investitionsvolumen (Bausumme) von mindestens EUR 20.000.000,00 netto und Projektfertigstellung innerhalb der letzten sieben Jahre vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. Für die Referenz gilt, dass eine Benennung des Referenzprojekts, des Auftraggebers mit Adresse, des Ansprechpartners, der Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, der im Rahmen des Referenzauftrages erbrachten Grundstücksentwicklung mit Wohnanlagenbau, insbesondere Größenordnung (Anzahl der Wohneinheiten), Komplexität und Nutzung als "Betreutes oder barrierefreies Wohnen", des Investitionsvolumens (Bausumme) des Referenzauftrags in EUR netto und Zeitraum der Leistungserbringung (von Beginn bis Ende) vorzunehmen ist. Auf Datenschutzgründe können sich die Bieter nicht berufen. Hierfür ist das Formular V Unternehmens-Referenz "Wohnanlagenbau" zu verwenden. 2. Es ist mindestens eine Unternehmens-Referenz "Pflegeheimbau" einzureichen, die vollumfänglich die folgenden Mindestanforderungen erfüllt. Mindestanforderungen: Referenz über eine abgeschlossene Grundstücksentwicklung mit Pflegeheimbau in vergleichbarer Größenordnung (Anzahl der Pflegeplätze), Ausstattung und Komplexität, mit einem Investitionsvolumen (Bausumme) von mindestens EUR 8.000.000,00 netto und Projektfertigstellung innerhalb der letzten sieben Jahre vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. Für die Referenz gilt, dass eine Benennung des Referenzprojekts, des Auftraggebers mit Adresse, des Ansprechpartners, der Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, der im Rahmen des Referenzauftrages erbrachten Grundstücksentwicklung mit Pflegeheimbau, insbesondere Größenordnung (Anzahl der Pflegeplätze), Ausstattung und Komplexität, des Investitionsvolumens (Bausumme) des Referenzauftrags in EUR netto und Zeitraum der Leistungserbringung (von Beginn bis Ende) vorzunehmen ist. Auf Datenschutzgründe können sich die Bieter nicht berufen. Hierfür ist das Formular VI Unternehmens-Referenz "Pflegeheimbau" zu verwenden.