Für die Umsetzung der Baumaßnahme Stadtbahnprogramm Gera, Stufe II, Wiesestraße BA 4 - 7 werden vorbereitend Maßnahmen der Rückwärtigen Erschließung benötigt. Die für diese rückwärtigen Erschließungsmaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen sind Gegenstand vorliegender Ausschreibung.
Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5 bis 7.Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 5 bis 7 und weitere.
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Der nicht auszuschließende Bieter mit der niedrigsten Angebotssumme wird den Zuschlag erhalten.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Gemäß Best-Bieter-Prinzip entscheidet der Auftraggeber über die Nachforderung von Unterlagen.
Mindestens 240.000EUR netto in den letzten 3 Jahren.Berufsanfängerregelungen sind möglich.
Vergleichbar sind Planungsleistungen, Leistungsphase mindestens 5 und 6 für innerstädtische Verkehrsanlagen an bebauten Straßen in den Bauweisen Asphalt und Pflaster, sowie Leitungstiefbau (Abwasser, Wasser, Strom).
Mindestens 2 Personen.
siehe AVB GVB (Unterlage 07)
keine