Referenzen des Bewerbers ("Kompetenz und Erfahrung"), 50 %
Für die Auswahl entscheidend ist zu 50 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der Vergleichbarkeit und nachrangig der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen. Darzustellen ist je Referenz eine Kurzbeschreibung der durchgeführten Leistungen mit den o.g. Angaben.
Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Die am höchsten vergleichbare Referenz wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit hohe Punktzahl. Sollten mehrere gleich vergleichbarer Referenzen eingereicht sein, ist die Zahl der eingereichten vergleichbaren Referenzen entscheidend.
Pro Bewerber können maximal 5 Referenzen pro Los eingereicht werden.
Grad der Kundenzufriedenheit, 50 %
Bestandteil der Vergabeunterlagen ist ein Musterformblatt, das als Mustervorlage verwandt werden kann. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit. Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden pro ausgefülltem Formblatt 6 Punkte, für jeden zufriedenen Kunden 3 Punkte. Für alle sonstigen Referenzbestätigungen erhält der Bewerber 0,5 Punkte. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält 10 Wertungspunkte. Die übrigen Bewerber erhalten anteilig weniger Wertungspunkte.
Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (50 %) multipliziert.