Die Otto-von-Bismarck-Stiftung beabsichtigt die Sanierung des Bismarck-Museums am Standort Schönhausen
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Planungsleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Fachplanung Brandschutz gemäß AHO-Heft Nr. 17 sowie besondere Leistungen in drei Leistungsstufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 - Stufe 2: die Leistungsphase 5-8 - Stufe 3: die Leistungsphase 9 Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf.
Honorarangebot (Grundleistungen + besondere Leistungen)
Bürostundensatz
Berufserfahrung der Projektleitung
Konzept zur Projektumsetzung
Persönliche Referenzen der Projektleitung
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5UMH01
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. EinNachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen,die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mit dem Formblatt 124 F folgendes zu erklären: a) Ich / Wir erklären,dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB , b) Ich /Wir erklären,dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliege, c)Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes vorliegen, d) Ich /Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründenach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, e) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keineAusschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen, f) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseresUnternehmens keine Ausschlussgründe nach §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen, g) Ich /Wirerklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischenBewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hier für besteht, vorliegt. SonstigesAusländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Der Bieterbzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintragim Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht durch das Land Berlinwegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.
Im Auftragsfall Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: a) für Personenschäden bis zu 1.000.000 EUR je Schadensereignis und b) für Sach-/Vermögensschäden bis zu 1.000.000 EUR je Schadensereignis. Die Gesamtleistung je Versicherungsjahr muss für alle Schäden mindestens das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme in den jeweiligen Positionen betragen.
Nachweis von zwei Referenzen über abgeschlossene Planungsleistungen im Leistungsbild Brandschutz gemäß AHO-Heft Nr. 17 für die Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit folgenden Anforderungen: a. Bauen im Bestand b. Gebäude steht unter Denkmalschutz c. Gesamtbaukosten von min. 3 Millionen Euro brutto d. Abschluss nach dem 01.04.2016 und dem Tag vor der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge
Für die Einreichung ist zwingend das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte "Formblatt Referenzen" zu nutzen.
derzeit (am Tag vor Einreichung der Teilnahmeanträge) mindestens einen Mitarbeitenden mit der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" oder "Brandschutztechniker / Brandschutztechnikerin"
Nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden maximal fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die Eignungsanforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge bewerten und eine Rangfolge bilden. Bei der Bewertung der Teilnahmeanträge im Rahmen der Bewerberreduzierung kann jeder Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen,Für die Bewertung sind maximal zwei Referenzen über abgeschlossene Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO-Heft 9 einzureichen.Bei der Bewertung berücksichtigt werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:a. Sanierung eines Nichtwohngebäudesb. Abschluss der Leistungsstufe 5 nach dem 01.04.2016 und dem Tag vor der Frist zur Einreichung der TeilnahmeanträgeDie Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix auf Seite 8/12 der Verfahrensbeschreibung.Die Wertungsreferenzen dürfen mit den Eignungsreferenzen übereinstimmen.