Verfahrensangaben

Das KU Würzburg - team orange - Ausschreibung Behälteridentifikationssystem

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb team orange
257/114/40081
Am Güßgraben 9
97209
Veitshöchheim
Deutschland
DE26C
nuremberg.vergabe.ps@roedl.com
+49 931 615640-0

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
DE 251 +49 981 53-1277
Promenade 27
91522
Ansbach
Deutschland
DE251

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

51230000-3
34928480-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Nachrüstung von Müllbehältern mit Behälteridentifikationssystem

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das zu beschaffende Identifikationssystem soll zur Tourenoptimierung, zur Verbesserung der Reklamationsbearbeitung sowie zum Erkennen von Behältern dienen. Das Identifikationssystem muss um ein Detektionssystem für Störstoffe in der Abfallsammlung
erweiterbar sein. Das Behälteridentifikationssystem wird im Landkreis Würzburg eingesetzt werden. Das Landkreisgebiet umfasst ca. 162.216 Einwohner (Stand 2024). Ziel des Auftraggebers ist es, das Behälteridentifikationssystem ab 01. Januar 2028 einzusetzen.
Das vom Auftragnehmer zu liefernde Identsystem muss daher als Ganzes bis zu diesem Zeitpunkt voll einsetzbar sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2033
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Güßgraben 9
97209
Veitshöchheim
Deutschland
DE26C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtpreis

Für die Bewertung des Gesamtpreises ohne Optionen wird auf die im
Preisblatt (Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung) angebotene Summe
aller Gesamtpreise netto der Buchst. a) bis g) OHNE Gesamtpreise
der Optionen der Buchst. f) abgestellt.
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 90 Punkten
festgelegt. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 90
Punkte. Ein Angebot mit einer Gesamtsumme in Höhe des Doppelten
der niedrigsten Gesamtsumme erhält 0 Punkte. Angebote mit einer darüber liegenden Gesamtsumme werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung der zwischen diesen Werten liegenden Angebote er
folgt mittels linearer Interpolation. Die Punktzahl wird mit bis zu zwei
Nachkommastellen berechnet.

Gewichtung
90,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis der Optionen

Für die Bewertung der Optionen wird auf die im Preisblatt (Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung) als Gesamtpreise der Optionen der Buchst. f) und h) ausgewiesene Summe aller Gesamtpreise netto der Optionen der Buchst. f) und h) abgestellt.
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten
festgelegt. Das Angebot mit der niedrigsten Summe der Optionspreise
erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einer Summe der Optionspreise in
Höhe des Doppelten der niedrigsten Summe der Optionspreise erhält 0 Punkte. Angebote mit einer darüber liegenden Summe werden eben
falls mit 0 Punkten bewertet.
Die Bewertung der zwischen diesen Werten liegenden Angebote erfolgt mittels linearer Interpolation. Die Punktzahl wird mit bis zu zwei Nachkommastellen berechnet.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Option Öffentlichkeitsarbeit: Die Hotline ist vom 16. August 2027 bis 24. Oktober 2027 (10 Wochen) zu betreiben. Der Auftraggeber kann den Betrieb der Hotline um zweimal verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerung muss dem Auftragnehmer jeweils 2 Wochen vor Ende der vereinbarten Dauer angezeigt werden (die erste Verlängerungsoption vom 25. Oktober 2027 bis 21. November 2027 ist somit bis spätestens 11. Oktober 2027, die zweite Verlängerungsoption vom 22. November 2027 bis 11. Dezember 2027 somit bis spätestens 08. November 2027 auszuüben). Der Preis ist im Preisblatt je Woche anzugeben. Sollte der Auftragnehmer, wie zuvor dargestellt, auch außerhalb der geforderten Hotline-Zeiten nachrüsten, so ist dieser erweiterte Aufwand in diesen Preis je Woche mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Berechnung ist nicht möglich.

Optionen Detektionssystem:
Der Auftraggeber fordert optional, das Identifikationssystem um ein Detektionssystem für Störstoffe in der Abfallsammlung zu ergänzen. Das System muss kamerabasiert den in die Schüttung fallenden bzw. gefallenen Abfall auf Störstoffe analysieren. Es ist mit den jeweiligen Leerungsdaten ein prozentualer Störstoffanteil sowie ein Foto des Abfalls über die Schnittstelle an das Athos ERP zu übergeben. Eine konkrete Behälterzuordnung ist notwendig.

Zusätzliche Angaben

1) Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmebedingungen sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert und konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 2.1.6 genannten Ausschlussgründe. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 genannten Eignungskriterien, und werden bewertet, soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und damit kein Ausschluss erfolgt. Die zwingenden Ausschlussgründe gemäß Abschnitt III des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN erfolgt zwingend der Ausschluss, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Die fakultativen Ausschlussgründe gemäß Abschnitt IV des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestanforderung erfüllt ist, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
- Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestreferenzen 1 bis 3 erbracht
sind, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenzen 4 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter erbracht werden.

2) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.

3) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.

4) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4 des Formulars) und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

5) Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt V des Formulars) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars). Der Bieter benennt diese Unternehmen unter Abschnitt II Ziffer 3 sowie Ziffer 4 des Formulars und bezeichnet unter Abschnitt II Ziffer 3 des Formulars das jeweilige Eignungskriterium (vgl. Abschnitt V des Formulars). Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars in Anspruch nehmen will, haben die Eigenerklärungen zu diesen Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars sowie alle Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars vorzulegen. Für jedes eignungsverleihende Unternehmen ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des eignungsverleihenden Unternehmens ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das eignungsverleihende
Unternehmen ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Der Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Referenzen gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch als Unterauftragnehmer erbringen. Der Auftraggeber verlangt bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des eignungsverleihenden Unternehmens; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses eignungsverleihende Unternehmen ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

6) Der Auftraggeber schließt einen Bieter, bei dem ein Ausschlussgrund nach Abschnitt III oder IV des Formulars vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn der Bieter dem Auftraggeber oder nach § 8 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat ("Selbstreinigung"), dass er für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

1) Dieses Vergabeverfahren wird nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durchgeführt. Hieraus ergeben sich - neben dem Dokument "Anschreiben/Bewerbungsbedingungen" - auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen des Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" (kurz: Formular) ergänzt werden. 2) Es besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen, die nach Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Russland zuzuordnen sind, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem hier zu vergebenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10% des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen (vgl. auch Ziffer 6.7 des Dokumentes "Vertragsunterlagen").

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5GMPKV

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

31012027
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen:
1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
2) Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
3) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über 1.1) den Gesamtumsatz in EUR und 1.2) den Umsatz im Bereich der Nachrüstung mit Transpondern für Müllgroßbehälter in EUR, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen (Mindestreferenz 1 und Mindestreferenz 2) über früher ausgeführte Aufträge im Bereich Behälteridentifikation, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Angebotsabgabe, c) Anzahl der ausgestatteten Müllbehälter, d) Art der Leistungen, e) zusätzliche Leistungen, f) Leistungserbringer der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen.

Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz (Mindestreferenz 3) über früher ausgeführte Aufträge im Bereich Detektion von Störstoffen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Angebotsabgabe, c) Anzahl der ausgestatteten Fahrzeuge, d) Art der Leistungen, e) detektierten Fraktionen, f) Leistungserbringer der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen.

Die Mindestreferenz 1 bis Mindestreferenz 2 sind erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 1 bis Mindestreferenz 2 müssen jeweils mindestens a) den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) auf einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten fünf Jahre vor Angebotsabgabe bezogen sein, c) Anzahl der ausgestatteten Müllbehälter nennen, d) die Leistung "Behälternachrüstung mit Transponder" nachweisen, e) die Angabe enthalten, ob und welche über die unter d) genannten Leistungen hinausgehenden zusätzliche Leistungen (Versanddienstleistungen für Behälteraufkleber, Betrieb einer Hotline für Anschlusspflichtige) erbracht wurden, f) auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein.

Die Mindestreferenz 3 ist erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 3 muss jeweils mindestens a) den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) auf einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten fünf Jahre vor Angebotsabgabe bezogen sein, c) Anzahl der ausgestatteten Fahrzeuge nennen, d) die Leistung "Detektion von Störstoffen" nachweisen, e) die Angabe enthalten, ob und welche über die unter d) Fraktionen detektiert wurden, f) auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein. Weitere Referenzen (Referenzen 4 und 5) können, müssen aber nicht angegeben werden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vgl. Vergabeunterlagen, dort insbesondere Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung