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Verfahrensangaben

Geothermie Gräfelfing GmbH&Co.KG - Bohrkontraktor

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.03.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Geothermie Gräfelfing GmbH & Co. KG
82166
Freihamer Straße 2
92166
Gräfelfing
Deutschland
DE21H
NUREMBERG.VERGABE.PS@roedl.com
091191930

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71314000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Geothermie Gräfelfing GmbH & Co. KG (GGK) plant die Errichtung einer Tiefengeothermieanlage zur kommunalen Wärmeversorgung. Es soll das Malm-Reservoir zur Wärmeversorgung erschlossen werden.
Als Teil dieses Planes soll eine Tiefengeothermieanlage sowie ein dazugehöriges Fernwärmenetz mit Redundanz- und Spitzenheizwerk geplant, errichtet und betrieben werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Niederbringung von vier geothermischen Tiefbohrungen (zwei Dubletten mit jeweils einer Förderbohrung und einer Injektionsbohrung) von einem Sammelbohrplatz und die Errichtung eines Technikgebäudes geplant. Eine der beiden Dubletten soll als unabhängige Redundanz- und Spitzenlastversorgung dienen, um eine 100 %ig CO2-freie Wärmeversorgung gewährleisten zu können. Das vorgesehene Grundstück liegt am "Neurieder Weg 1", Gemarkung: 8673 Gräfelfing, Flurstück: 180/0.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Vgl. Kurze Beschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
07.07.2026
21.09.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gräfelfing
Deutschland
DE21H

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Preis

Gewichtung
0,68

Zuschlagskriterium

Qualität
Zeitschiene

Anzahl der Monate bis Beginn der Bohrung

Gewichtung
0,20

Zuschlagskriterium

Qualität
Personal

Qualifikation und Erfahrung des Personals

Gewichtung
0,12
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Mit der Zuschlagserteilung für die 1. Dublette (BA1) erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungen ohne die im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen für Bedarfspositionen dienen lediglich der Vergleichbarkeit der Angebote im Rahmen der Angebotswertung. Werden im Rahmen der Ausführung Bedarfspositionen erforderlich, werden diese zu den Angebotspreisen dementsprechend dem finalen Angebot des AN abgerufen. Das Gleiche gilt im Falle der Beauftragung mit der optionalen 2. Dublette (BA2).

Zusätzliche Angaben

Zu "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Mit "Ende" ist der Beginn der Bohrung gemeint.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5GMENE

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 10.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 10.000.000,- Euro für sonstige Schäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
5

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Geologie, Erdölfördertechnik oder Bohrtechnik oder vergleichbar in den letzten drei Jahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
5

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Der jährliche Gesamtumsatz muss mindestens 50 Mio. Euro pro Jahr betragen, andernfalls erfolgt der Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
5

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Umsatz im Geschäftsbereich des Auftrags des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
5

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Bohraufträge, jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils untergliedert nach Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Anzahl der ausgeführten Bohrungen, Leistungserbringer, Bohrtiefe, erbrachte Service-/Dienstleistungen, Auftragsvolumen und Gestein. Die Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Hierfür müssen sie Angaben zu Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Anzahl der ausgeführten Bohrungen, Leistungserbringer, Bohrtiefe, mindestens zwei erbrachte Service-/Dienstleistungen, Auftragsvolumen und Gestein ausweisen. Die Mindestreferenzen werden - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
5

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zu geeigneten weiteren Referenzen über früher ausgeführte Bohraufträge, jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils untergliedert nach Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Anzahl der ausgeführten Bohrungen, Leistungserbringer, Bohrtiefe, erbrachte Service-/Dienstleistungen, Auftragsvolumen und Gestein. Die weiteren Referenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz. Hierfür müssen sie Angaben zu Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Anzahl der ausgeführten Bohrungen, Leistungserbringer, Bohrtiefe, mindestens eine erbrachte Service-/Dienstleistung, Auftragsvolumen und Gestein ausweisen. Die Mindestreferenzen werden - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können maximal drei weitere Referenzen angegeben werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
5

Finanzierung

Vgl. Vergabunterlagen

Vertragserfüllungssicherheit

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

vgl. Vergabeunterlagen, dort insb. Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung