Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass in der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau imWirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und den Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollendurch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in dem mit Abschluss desAuswahlverfahrens feststehenden Erschließungsgebiet. Nach dem Auf- bzw. Ausbau sind in den Erschließungsgebieten allen Adressen bzw. Endnutzern zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s symmetrisch (Zielbandbreite) zu gewährleisten. Hierfürsind erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Wird die Gestattungserklärung durch den Grundstückseigentümer nicht erteilt, ist die Zielbandbreite erreicht, wenn der Anschluss miteinem Leerrohr vorbereitet ist ("homes passed"). Gleiches gilt, wenn ein Grundstückseigentümer bzw. Endnutzer noch nicht ermittelt werden kann (z.B. Neubaugebiete, Baulücken, etc.). Auf dasMaterialkonzept wird verwiesen. Die Erschließungsgebiete sind in der Übersichtskarte dargestellt. Teilgebiete im Ausbaugebiet mitvorhandener gigabitfähiger Versorgung sind nicht bekannt und wurden ebenso wenig wie geplante eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen im Rahmen der durchgeführten Markterkundung mitgeteilt. Die auszubauenden Adressen ergeben sich aus der Adressliste.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den AbschnittenIII bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eig-nungskriterien werden - soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu verge-benden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingen-der Nutzung dieses Teilnahmeformulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Ei-generklärung.
vgl. gesetzliche Bestimmungen und Angaben in den Vergabeunterlagen
Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
Vorlage des Nachweises über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 65 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA
Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen im Breitband-ausbau gegliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, sowie c) Wert in Euro und d) die Anzahl der ausgebauten Adressen. Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bewerber a) den Namen des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, sowie c) Wert in Euro und d) die Anzahl der ausgebauten Adressen benannt hat. Die Referenz 1 (Mindestreferenz) wird - soweit kein Ausschlusserfolgt - hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.Die Referenzen 2 bis 5 werden - soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet undmit einem Punktesystem bewertet.Es dürfen insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.