Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Verkehrsleistungen durch den Einsatz von Kraftomnibussen und setzt hierfür die in Anlage 2 näher bezeichneten Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit Fahrer für den Einsatz im Linienverkehr der VGP ein. Der Einsatz hat nach den jeweiligen Fahr- und Umlaufplänen der VGP zu erfolgen. Die Fahrleistungen sind als Anlage 1 beigefügt.
Dieses Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV so-wie dem GWB durchgeführt. Hieraus ergeben sich auch die maßgebli-chen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen dieses An-schreibens/Bewerbungsbedingungen ergänzt werden.
Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.08.2026 in Kraft und endet automatisch mit Ablauf des 31.07.2036 in den Losen A und B bzw. des 31.07.2031 in den Losen C und D. Die Laufzeit In den Losen C und D kann optional bis zum 31.07.2036 verlängert werden, wobei die Opti-onsauslösung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich durch die VGP spätestens bis zum 31.07.2030 bekanntzugeben ist.
Dieses Vergabeverfahren wird nach der VgV und dem GWB durchgeführt. Hieraus ergebensich - neben dem Anschreiben/Bewerbungsbedingungen - auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen des Formulars "Eignungskriterien undAusschlussgründe" (kurz: Formular) ergänzt werden. Der Begriff "Bieter" umfasst - soweit die "Bietergemeinschaft" nicht ausdrücklich Erwähnung findet - sowohl den "Einzelbieter" als auchdie "Bietergemeinschaft".
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antragist u.a. dann unzulässig, soweit:(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga-bevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat,(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
vgl. Angaben in den Vergabeunterlagen
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von1.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 500.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgtder Ausschluss.
Eigenerklärung darüber, dass eine Genehmigung nach § 49 PBefG oder gleichwertig vorliegt. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl des Fahrpersonals in den letzten drei Jahren. Es ist eine durchschnittliche Anzahl der Fahrpersonale von 4 nachzuweisen; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung zu mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist, c) Art der Leistungen, und e) Leistungserbringer der nach Buchstabe d) referenziertenLeistungen. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz muss jeweils a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens auf einen der Er-bringungszeiträume innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bezogen sein, c) mindestens eine der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Personenbeförde-rung mit mindestens 3 Bussen; Linienverkehr, e) mindestens auf den Bieter, die Bieter-gemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsver-leihender, bezogen sein.