Gegenstand dieser Ausschreibung sind Technische Facility Services und Bauunterhaltsleistungen für die Technische Universität Ilmenau. Zur Sicherstellung der Gebäudefunktion sind Leistungen der Technischen Betriebsführung, Wartungs- und Inspektionsleistungen, Instandsetzungsmaßnahmen sowie Bauunterhaltsleistungen wahrzunehmen und rechtssicher auszuführen.
Der AG beauftragt den AN mit technischen Facility Services für die in der Portfolioübersicht (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) abschließend aufgeführten Grundstücke und Gebäude.Eine detaillierte Beschreibung der vom AN in der Implementierungsphase und im Regelbetrieb geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus dem Leistungsverzeichnis.
Der AG kann den Vertrag zwei mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Der AG hat die Option der Vertragsverlängerung jeweils 3 Monate vor Ende der Festlaufzeit bzw. vor Ende der Verlängerungsoption dem AN schriftlich anzuzeigen.
Siehe Ziffer 14.1 des Dokuments "Anschreiben/Bewerbungsbedingungen"
Vgl. Ziffer 14.2 des Dokuments "Anschreiben/Bewerbungsbedingungen"
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe"(kurz: Formular) elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen. 2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahms- weise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. 4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. vgl. Ziffer I. 5 des Formulars zur Eignungsleihe vgl. Ziffer I. 6 des Formulars zur Selbstreinigung
Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden; 5.000.000 EUR für Sachschäden; 5.000.000 EUR für Bearbeitungsschäden; 1.000.000 EUR für reine Vermögensschäden; 500.000 EUR für Schlüsselschäden; 3.000.000 EUR für Umweltschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung über 2.1 den Gesamtumsatz in EUR und 2.2 den Umsatz im Bereich von Technischen Facility Services und Bauunterhalt in EUR, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Unternehmereintragung in ein Installateurverzeichnis (Elektrotechnik bzw. Strom und Gas) eines Energieversorgers.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der technischen Fachkräfte des Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung, Ausbildungsrichtung Elektrotechnik/Anlagentechnik/Technisches Facility Management in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zu drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 18.7.2022 bis 17.7.2025, c) Leistungen und d) Leistungserbringer.Die Referenzen 1 - 3 (Mindestreferenzen) sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenzen müssen a) mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) auf einen der Zeiträume vom 18.7.2022 bis 17.7.2025 bezogen sein, c) mindestens eine der nachfolgenden Leistungen nachweisen: aa) Betrieb, Instandhaltung und Bauunterhalt von Niederspannungsanlagen bb) Betrieb, Instandhaltung und Bauunterhalt von Wärmeversorgungsanlagen, cc) Betrieb, Instandhaltung und Bauunterhalt von Wasser-, Abwasser- und Gasanlagen, dd) Betrieb, Instandhaltung und Bauunterhalt von lüftungstechnischen Anlagen d) mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein.