Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 55 digitalen Info-Stelen für das Projekt "SmartGuide.Ruhr".
Im Rahmen des EFRE-Förderprojektes SmartGuide.Ruhr soll eine ganzheitliche, barrierearme und mehrsprachige digitale Besucher-, Information- und Lenkungsplattform für die Metropole Ruhr geschaffen werden. Dazu gehört die Beschaffung und Installation von 55 interaktiven Infostelen an touristisch relevanten Standorten sowie ihre Anbindung dieser Touch-Points an das landesweite Daten- und KI-Ökosystem (DestinationHub.Ruhr der Ruhr Tourismus GmbH, KI-Hub NRW von Tourismus NRW). Die RTG ist die Auftraggeberin und zentrale Koordinationsstelle für die Ausschreibung und Umsetzung. Dabei handelt sie in Vertretung der touristischen Partnerstädte des Ruhrgebiets. Es ist daher zu beachten, dass die Aufstellorte der Infokioske sich über eine weite Fläche verteilt und nicht nur an einem Ort stattfindet. Hierfür ist es wichtig, dass die Anlieferung der Hardware koordiniert und dezentral durchgeführt wird. Der Auftragnehmer plant den technischen Vorort-Service des Projektes so, dass dieser ökologisch und ökonomisch möglichst verträglich ist. Außerdem ist die Installation der Infostelen in Abhängigkeit von technischen Baumaßnahmen und den jeweiligen Voraussetzungen vor Ort zu planen. Die RTG stellt die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und den Städten sicher. Eine Übersicht der einzelnen Ansprechpartner sowie den Aufstellorten wird nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt. Das Projekt läuft von Mai 2025 bis April 2028. Die Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt ab Beauftragung bis spätestens April 2028. Die Aufstellung der Informationsstelen hat innerhalb von 7 Monaten nach Zuschlagserteilung zu erfolgen und schließt die anschließende Qualitätssicherung und Optimierung bis Projektende ein.
Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Die RTG ist die Auftraggeberin und zentrale Koordinationsstelle für die Ausschreibung und Umsetzung. Dabei handelt sie in Vertretung der touristischen Partnerstädte des Ruhrgebiets. Es ist daher zu beachten, dass die Aufstellorte der Infokioske sich über eine weite Fläche verteilt und nicht nur an einem Ort stattfindet. Hierfür ist es wichtig, dass die Anlieferung der Hardware koordiniert und dezentral durchgeführt wird. Der Auftragnehmer plant den technischen Vorort-Service des Projektes so, dass dieser ökologisch und ökonomisch möglichst verträglich ist.
Siehe Vergabeunterlagen.
Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zum 13.04.2026 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Die RTG wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antworten Katalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antworten Katalogs erfolgt voraussichtlich bis zum 14.04.2026, 20:00 Uhr. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und Antworten Katalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im Angebot zu berücksichtigen.
Die RTG vergibt den Auftrag im Rahmen eines offenen Verfahrens auf der Grundlage von § 15 VgV.
Die RTG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 VgV.
Die Zuverlässigkeit des Bieters muss vorliegen (siehe Angebotsformular, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Ausschlusskriterium: Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 1,0 Mio. und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 0,5 Mio. muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken. (siehe Eigenerklärungen im Angebotsformular, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Ausschlusskriterium: Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Projekte (Lieferung von digitalen Infostelen im touristischen Bereich) mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 200.000 EUR (netto) in dem Zeitraum 2020 bis April 2026. (siehe Eigenerklärungen im Angebotsformular, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Ausschlusskriterium: Alle angebotenen Geräte weisen eine CE-Kennzeichnung auf und entsprechen den geltenden EU-Sicherheitsnormen.(siehe Eigenerklärungen im Angebotsformular, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Alle angebotenen Geräte weisen die Schutzklasse (mindestens IP65 für Wasser/Staub und IK10 für Vandalismus oder vergleichbar) sowie ein Betriebstemperaturbereich von -20°C bis +40°C auf. (siehe Eigenerklärungen im Angebotsformular, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Ausschlusskriterium: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes (brutto) der letzten drei Geschäftsjahre von jeweils mindestens 270.000 EUR. (siehe Eigenerklärungen im Angebotsformular, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Gemäß Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.