noch zu ergänzen
Siehe Vergabeunteralgen Formblatt 05
Siehe Vergabeunterlagen Formblatt 05
Der Beschaffungsvorgang wird als offenes Verfahren nach § 15 VgV im Oberschwellenbereich mit europaweiter Ausschreibung durchgeführt. Die Angebotsfrist nach § 15 Abs. 2 VgV wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV wegen Dringlichkeit des Beschaffungsvorgangs auf 18 Tage verkürzt. Die Bekanntmachung Ausschreibung erfolgt am 03.12.2025. Damit endet die Angebotsfrist am 19.12.2025 8 Uhr MEZ. Die Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen wird auf den 12.12.2025 festgelegt.
Die Finanzierung der zu beschaffenden Leistung erfolgt durch öffentliche Fördermittel. Die Leistung steht in engem Zusammenhang zu einem Bauvorhaben für den Auftraggeber, welches ebenfalls Förderbedingungen mit einer vorgegebenen Frist zum Abschluss des Bauvorhabens unterliegt. Um die Einhaltung dieser Förderbedingungen zu gewährleisten, müssen die technischen Details der zu beschaffenden Leistung bis spätestens zum 31.01.2026 feststehen und dem Bauträger übermittelt werden. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Schritte - insbesondere Angebotsprüfung und Auswertung, Zuschlagsinformation an Mitbewerber- ergibt sich für die Angebotsfrist lediglich ein verfügbarer Zeitraum von 18 Tagen. Die Details zum Zeitbedarf sind in einem separaten Zeitplan dokumentiert.
Vergabekammer Leipzig. Die genaue Anschrift finden Sie in der Kategorie Verfahrensangaben -> Adressen
Siehe Vergabeunterlagen
Die genauen Eignungskriterien entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Referenzen sind nur ein Teil der geforderten Vergabeunterlagen.