Auf der Kläranlage Bad Kissingen wird unter dem Bauvorhaben "Energetische Optimierung/Dekarbonisierung der Kläranlage" eine umfangreiche Sanierung durchgeführt. Das Rechengebäude der Kläranlage Bad Kissingen wird grunderneuert.
Das Gewerk betrifft die betontechnische Sanierung der Rechenhalle inkl. Abwassergerinne und der Hebeanlage.
Die betontechnische Sanierung beinhaltet u.A. folgende Arbeiten:- Ergänzende Messungen der Betonüberdeckung und Karbonatisierungstiefen- Flächiger Betonabtrag mit unterschiedlichen Abtragstiefen- Schadstellensanierung- Oberflächenbeschichtung (teils zusätzlich BSK)Die Betonsanierungsarbeiten gliedern sich in folgende Bereiche:- Betonsanierung der Hebeanlage (Innen und Außenwände) => ca. 415 m²- Betonsanierung der Rechenhalle (Innen- und Außenwände) => ca. 260 m²- Betonsanierung Abwassergerinne=> ca. 190 m² Zusätzlich zu den Betonsanierungsarbeiten sind Verputz- und Malerarbeiten sowie kleinere Betonierarbeiten durchzuführen. - Verputzarbeiten in der Rechenhalle => ca. 105 m²- Malerarbeiten in der Rechenhalle => ca. 530 m²- Betonierarbeiten (z.B. Erhöhung von Zwischenwänden) => ca. 3 m³ BetonDie Arbeiten sind zwischen Mitte August 2026 und Mitte Februar 2027 durchzuführen.
Die Große Kreisstadt Bad Kissingen liegt im Bundesland Bayern, Regie-rungsbezirk Unterfranken, Landkreis Bad Kissingen.Die Kläranlage liegt im Süden von Bad Kissingen am linken Ufer der fränkischen Saale.Adresse: Im Lindes 11, 97688 Bad KissingenDie Kläranlage ist über einen asphaltierten Zufahrtsweg gut zu erreichen.
Eine Rangfolge nach Angebotspreis war Zuschlagsmerkmal
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.Die wertbaren Angebote werden nach dem angebotenen Gesamtpreis in aufsteigender Reihenfolge bewertet.Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält Rang 1 und den Zuschlag, sofern keine Ausschlussgründe bestehen.
Vorbehalt zusätzlicher Käufe / LeistungenDer Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Leistungen oder Lieferungen gleicher oder ähnlicher Art vom Auftragnehmer zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vereinbarten Vertragsbedingungen abzurufen.Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf zusätzlicher Leistungen besteht nicht. Umfang und Zeitpunkt etwaiger zusätzlicher Käufe stehen im freien Ermessen des Auftraggebers.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zusätzliche Käufe nur vorgenommen werden, soweit sie vergaberechtlich zulässig sind, insbesondere im Einklang mit Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU sowie § 132 GWB.
Verminderung von CO2-Ausstoß
Betonabtrag durch HDW Strahlen