Im Rahmen des Projektes Optimierung/Dekarbonisierung der Kläranlage Bad Kissingen wird das Rechengebäude mit seinen Technischen Anlagen saniert und modernisiert. Dieses Gewerk betrifft die im Rahmen der Sanierung des Rechengebäudes erforderlichen Bauarbeiten. Diese erfolgen nach Abbruch des bestehenden Gebäudes und vor Aufstellung der neuen Stahlhalle sowie nach den Betonsanierungsarbeiten (jeweils eigene Vergabeeinheiten).
Folgende Leistungen sind zu erbringen:- Verlegen von Kabelleerrohren inkl. Erdarbeiten, Aufbrechen und Wiederherstellen der Straße- Betonbohr- und Sägearbeiten- Betonarbeiten (Fundamente, Wände, Stützen und Deckenplatten) als Umbauten im Bestand, teils mit PE-Verkleidung- Mauerarbeiten zur Errichtung eines E-Raumes mit darüberliegendem Lagerraum innerhalb der später errichteten Stahlhalle- Herstellen von Tür- und Toröffnungen sowie Lieferung und Einbau von Innentüren- Herstellen einer Perimeterdämmung rund um das Gebäude nach Fertigstellung der Stahlhalle (Graben wird bauseits erstellt)- Estricharbeiten- Fliesenarbeiten
Die Große Kreisstadt Bad Kissingen liegt im Bundesland Bayern, Regie-rungsbezirk Unterfranken, Landkreis Bad Kissingen.Die Kläranlage liegt im Süden von Bad Kissingen am linken Ufer der fränkischen Saale.Adresse: Im Lindes 11, 97688 Bad KissingenDie Kläranlage ist über einen asphaltierten Zufahrtsweg gut zu erreichen.
Eine Rangfolge nach Angebotspreis war Zuschlagsmerkmal
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.Die Angebote werden nach dem angebotenen Gesamtpreis in aufsteigender Reihenfolge bewertet.Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält Rang 1 und den Zuschlag, sofern keine Ausschlussgründe bestehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Leistungen oder Lieferungen gleicher oder ähnlicher Art vom Auftragnehmer zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vereinbarten Vertragsbedingungen abzurufen.Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf zusätzlicher Leistungen besteht nicht. Umfang und Zeitpunkt etwaiger zusätzlicher Käufe stehen im freien Ermessen des Auftraggebers.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zusätzliche Käufe nur vorgenommen werden, soweit sie vergaberechtlich zulässig sind, insbesondere im Einklang mit Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU sowie § 132 GWB.
Verminderung von CO2-Ausstoß
Rechtsbehelfe sind nach den §§ 155 ff. GWB möglich.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn ein erkennbarer Vergabeverstoß nicht innerhalb der nach § 160 Abs. 3 GWB geltenden Fristen gerügt wurde.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB einzureichen.Die Rüge eines während des Verfahrens erkannten Verstoßes hat binnen 10 Kalendertagen zu erfolgen.