Die Flughafen Stuttgart GmbH wird gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), mit bestimmten Aufgaben zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Stuttgart nach § 5 Abs. 1 bis 3 LuftSiG beliehen. Von der Beleihung ausgenommen sind polizeilich relevante und weitere Kernaufgaben der Luftsicherheit. Diese verbleiben beim Bund. Der Bund gibt ferner den luftsicherheitsrechtlichen Rahmen vor, trägt die Gewährleistungsverantwortung für die Luftsicherheit und übt die Aufsicht über die Aufgabenwahrnehmung durch den Flughafenbetreiber aus. Die für den Flughafen Stuttgart zuständige Luftsicherheitsbehörde ist die Bundespolizei (Direktion Stuttgart sowie die Inspektion Flughafen Stuttgart).
Ziel der Beleihung ist es, durch die Übernahme der Steuerung der Passagier- und Gepäckkontrollen nach § 5 LuftSiG die Effizienz, Qualität und Steuerbarkeit der Abläufe standortspezifisch zu optimieren - unter uneingeschränkter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen.Durch die Beleihung übernimmt die Auftraggeberin die Verantwortung für die Beschaffung, den Betrieb und die Wartung der Sicherheitsausrüstung sowie für die Organisation und Steuerung der Luftsicherheitskontrollen. Dies schließt auch die Beauftragung und Koordination eines externen Sicherheitsdienstleisters ein.
Im Rahmen dieser Aufgaben beabsichtigt die Auftraggeberin, einen qualifizierten und erfahrenen Dienstleister mit der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen gemäß den Vorgaben des § 5 LuftSiG am Flughafen Stuttgart zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist es, einen verlässlichen Partner zu gewinnen, der durch professionelles Handeln einen reibungslosen, effizienten und vor allem sicheren Ablauf sämtlicher Sicherheitskontrollen gewährleistet.Der ausgewählte Dienstleister muss über die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung verfügen und in der Lage sein, die hohen Sicherheitsstandards des Luftverkehrs konsequent umzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs sowie die Gewährleistung eines hohen Maßes an Servicequalität gegenüber Passagieren und Mitarbeitenden.
Im Rahmen dieser Aufgaben beabsichtigt die Auftraggeberin, einen qualifizierten und erfahrenen Dienstleister mit der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen gemäß den Vorgaben des § 5 LuftSiG am Flughafen Stuttgart zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist es, einen verlässlichen Partner zu gewinnen, der durch professionelles Handeln einen reibungslosen, effizienten und vor allem sicheren Ablauf sämtlicher Sicherheitskontrollen gewährleistet.Der ausgewählte Dienstleister muss über die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung verfügen und in der Lage sein, die hohen Sicherheitsstandards des Luftverkehrs konsequent umzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs sowie die Gewährleistung eines hohen Maßes an Servicequalität gegenüber Passagieren und Mitarbeitenden.--- HINWEIS---Die Unterlagen der Stufe VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH werden ausschließlich den Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Die Auftraggeberin kann einseitig den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr verlängern. Diese Option ist mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten vor dem Ende der Festlaufzeit gemäß § 18 Abs. 1 des Rahmenvertrags schriftlich auszuüben.
Flughafen Stuttgart
Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblätter) erhält 50 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) unter Ziffer 8.1 berechnet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept zur Betriebsübernahme gemäß den Angaben unter Ziffer 8.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Prozess- und Organisationskonzept gemäß den Angaben unter Ziffer 8.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept zur Personalplanung und Einsatzspitzen gemäß den Angaben unter Ziffer 8.4 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform https://dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Dafür ist es notwendig, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform https://dtvp.de registrieren. Bewerberfragen, die nach dem 31.12.2025, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Bewerberfragen sind über die oben genannte Vergabeplattform zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Bewerberantworten sind über die Vergabeplattform https://dtvp.de abrufbar. Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Teilnahmeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder ein andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung. 3) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz. 4) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Ziff. 5.1.9 Nr. 7) - 11) der Bekanntmachung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen der Auftraggeberin).
5) ggf. Eigenerklärung gemäß § 7 VSVgV der vorgesehenen Nachunternehmer.6) Eigenerklärung gemäß § 7 VSVgV des Bewerbers.
7) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
8) Eigenerklärung über den Bestand oder die Bereitschaft zum Abschluss einer verkehrsüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von jeweils mindestens - 7.000.000 EUR für Sachschäden, - 7.000.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person),- 250.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen,- 2.500.000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes,- 250.000 EUR für Verlust beweglicher Sachen, (nicht nur vom AG überlassene Sachen, sondern z.B. auch Gepäckstücke oder Kleidungsstücke, die im Verantwortungsbereich des AN hinterlegt werden),- 500.000 EUR für Verlust und Sachschäden an vom AG überlassenen elektronischen Geräten,- 50.000.000 EUR für alle Schäden eines Versicherungsjahres die gemäß der "Besonderen Vereinbarungen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes als vertragsschließender Luftfrachtführer auf Kriegs-, Entführungs- und andere Risiken (Klausel AVN 52 F / G)" auf Krieg oder Terror zurückzuführen sind, - 100.000.000 Euro für KFZ-Haftpflichtversicherung pro Fahrzeug (Haftung auch auf den Vorfeldern, sofern das Fahrzeug auch dort betrieben werden soll).
9) Darstellung von mindestens drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aus den Jahren 2020-2025 für vergleichbare Projekte, bei denen der Sicherheitsdienstleister für die Sicherheitskontrolle von mindestens 5 Millionen Passagieren pro Jahr verantwortlich gewesen ist. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Die Leistung muss dabei entweder für mindestens 2 fortlaufende Jahre erbracht worden sein oder zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge bereits seit mindestens 2 Jahren fortlaufend erbracht werden.Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Anzahl der durchschnittlich pro Jahr im Verantwortungsbereich des Sicherheitsdienstleisters kontrollierten Passagiere,- Auftragsvolumen in EUR netto.
Hinweis: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
10) Namentliche Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters und dessen Stellvertreters inkl. deren beruflicher Qualifikation.
11) Darstellung von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters aus den Jahren 2020-2025 für vergleichbare Projekte, bei denen der Sicherheitsdienstleister für die Sicherheitskontrolle von mindestens 5 Millionen Passagieren pro Jahr verantwortlich gewesen ist. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Die Leistung muss dabei entweder für mindestens 2 fortlaufende Jahre erbracht worden sein oder zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge bereits seit mindestens 2 Jahren fortlaufend erbracht werden. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Anzahl der durchschnittlich pro Jahr im Verantwortungsbereich des Sicherheitsdienstleisters kontrollierten Passagiere,- Auftragsvolumen in EUR netto. Hinweis: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den persönlichen Referenzen, wird die jeweilige persönliche Referenz nicht gewertet.
Sofern die persönlichen Referenzen des Projektleiters bzw. des Stellvertreters von der jeweiligen Person im Unternehmen des Bewerbers erbracht wurden, können diese Referenzen sowohl als Unternehmens- als auch persönliche Referenzen eingereicht werden.
12) Eine Kopie des ISO 9001-Zertifikats oder eines vergleichbaren Nachweises für den Hauptstandort des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. HINWEIS: Der operative Standort in Stuttgart muss bei Übernahme der Steuerung im Geltungsbereich einer gültigen ISO 9001-Zertifizierung oder vergleichbar liegen.
Sofern mehr als vier geeignete Teilnahmeanträge eingehen, werden die vier bestgeeigneten Bewerber, welche zur Abgabe einesAngebots aufgefordert werden, anhand der nachfolgenden Kriteriengewertet:
1) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen / Gewichtung 40 Punkte. Gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen, die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 Nr. 9) dieser Bekanntmachungentsprechen: 3 Referenzen = 0 Punkte, 4 Referenzen = 10 Punkte, 5 Referenzen = 15 Punkte, 6 Referenzen = 20 Punkte, 7 Referenzen = 25 Punkte, 8 Referenzen = 30 Punkte, 9 Referenzen = 35 Punkte, 10 Referenzen = 40 Punkte.
2) Vergleichbarkeit der Referenzen des Projektleiters und Stellvertreters / Gewichtung 20 Punkte. Gewertet wird die Anzahl der Referenzen des Projektleiters und des Stellvertreters die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 Nr. 11) dieser Bekanntmachung entsprechen. Hierbei können insgesamt maximal 10 Referenzen (z.B. 5 Referenzen PL und 5 Referenzen sPL oder 3 Referenzen PL und 7 Referenzen sPL) wie folgt gewertet werden: 3 Referenzen = 0 Punkte, 4 Referenzen = 5 Punkte, 5 Referenzen = 7 Punkte, 6 Referenzen = 10 Punkte, 7 Referenzen = 12 Punkte, 8 Referenzen = 15 Punkte, 9 Referenzen = 17 Punkte, 10 Referenzen = 20 Punkte.
Siehe Vergabe und Vertragsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Siehe Vergabe und Vertragsunterlagen. Die Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 ist mit dem Angebot einzureichen.
Die Auftraggeberin wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.