Verfahrensangaben

Vergabe der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG am Flughaf...

VO: VSVgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.12.2025
13.01.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Flughafen Stuttgart GmbH
DE 147856205
Flughafenstraße 32
70629
Stuttgart
Deutschland
DE111
frankfurt@antworten.legal
000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten
---
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden Württemberg
08-A9866-40
Regierungspräsidium Karlsruhe
76247
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Vergabekammer@rpk.bwl.de
0721 926 8730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75240000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Flughafen Stuttgart GmbH wird gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), mit bestimmten Aufgaben zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Stuttgart nach § 5 Abs. 1 bis 3 LuftSiG beliehen. Von der Beleihung ausgenommen sind polizeilich relevante und weitere Kernaufgaben der Luftsicherheit. Diese verbleiben beim Bund. Der Bund gibt ferner den luftsicherheitsrechtlichen Rahmen vor, trägt die Gewährleistungsverantwortung für die Luftsicherheit und übt die Aufsicht über die Aufgabenwahrnehmung durch den Flughafenbetreiber aus. Die für den Flughafen Stuttgart zuständige Luftsicherheitsbehörde ist die Bundespolizei (Direktion Stuttgart sowie die Inspektion Flughafen Stuttgart).

Ziel der Beleihung ist es, durch die Übernahme der Steuerung der Passagier- und Gepäckkontrollen nach § 5 LuftSiG die Effizienz, Qualität und Steuerbarkeit der Abläufe standortspezifisch zu optimieren - unter uneingeschränkter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Durch die Beleihung übernimmt die Auftraggeberin die Verantwortung für die Beschaffung, den Betrieb und die Wartung der Sicherheitsausrüstung sowie für die Organisation und Steuerung der Luftsicherheitskontrollen. Dies schließt auch die Beauftragung und Koordination eines externen Sicherheitsdienstleisters ein.

Im Rahmen dieser Aufgaben beabsichtigt die Auftraggeberin, einen qualifizierten und erfahrenen Dienstleister mit der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen gemäß den Vorgaben des § 5 LuftSiG am Flughafen Stuttgart zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist es, einen verlässlichen Partner zu gewinnen, der durch professionelles Handeln einen reibungslosen, effizienten und vor allem sicheren Ablauf sämtlicher Sicherheitskontrollen gewährleistet.
Der ausgewählte Dienstleister muss über die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung verfügen und in der Lage sein, die hohen Sicherheitsstandards des Luftverkehrs konsequent umzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs sowie die Gewährleistung eines hohen Maßes an Servicequalität gegenüber Passagieren und Mitarbeitenden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Flughafen Stuttgart GmbH wird gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), mit bestimmten Aufgaben zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Stuttgart nach § 5 Abs. 1 bis 3 LuftSiG beliehen. Von der Beleihung ausgenommen sind polizeilich relevante und weitere Kernaufgaben der Luftsicherheit. Diese verbleiben beim Bund. Der Bund gibt ferner den luftsicherheitsrechtlichen Rahmen vor, trägt die Gewährleistungsverantwortung für die Luftsicherheit und übt die Aufsicht über die Aufgabenwahrnehmung durch den Flughafenbetreiber aus. Die für den Flughafen Stuttgart zuständige Luftsicherheitsbehörde ist die Bundespolizei (Direktion Stuttgart sowie die Inspektion Flughafen Stuttgart).

Ziel der Beleihung ist es, durch die Übernahme der Steuerung der Passagier- und Gepäckkontrollen nach § 5 LuftSiG die Effizienz, Qualität und Steuerbarkeit der Abläufe standortspezifisch zu optimieren - unter uneingeschränkter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Durch die Beleihung übernimmt die Auftraggeberin die Verantwortung für die Beschaffung, den Betrieb und die Wartung der Sicherheitsausrüstung sowie für die Organisation und Steuerung der Luftsicherheitskontrollen. Dies schließt auch die Beauftragung und Koordination eines externen Sicherheitsdienstleisters ein.

Im Rahmen dieser Aufgaben beabsichtigt die Auftraggeberin, einen qualifizierten und erfahrenen Dienstleister mit der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen gemäß den Vorgaben des § 5 LuftSiG am Flughafen Stuttgart zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist es, einen verlässlichen Partner zu gewinnen, der durch professionelles Handeln einen reibungslosen, effizienten und vor allem sicheren Ablauf sämtlicher Sicherheitskontrollen gewährleistet.
Der ausgewählte Dienstleister muss über die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung verfügen und in der Lage sein, die hohen Sicherheitsstandards des Luftverkehrs konsequent umzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs sowie die Gewährleistung eines hohen Maßes an Servicequalität gegenüber Passagieren und Mitarbeitenden.
--- HINWEIS---
Die Unterlagen der Stufe VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH werden ausschließlich den Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2026
31.12.2030

Die Auftraggeberin kann einseitig den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr verlängern. Diese Option ist mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten vor dem Ende der Festlaufzeit gemäß § 18 Abs. 1 des Rahmenvertrags schriftlich auszuüben.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
70629
Stuttgart
Deutschland
DE111

Flughafen Stuttgart

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblätter) erhält 50 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) unter Ziffer 8.1 berechnet.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept Betriebsübernahme

Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept zur Betriebsübernahme gemäß den Angaben unter Ziffer 8.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Prozess- und Organisationskonzept

Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Prozess- und Organisationskonzept gemäß den Angaben unter Ziffer 8.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept Personalplanung und Einsatzspitzen

Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept zur Personalplanung und Einsatzspitzen gemäß den Angaben unter Ziffer 8.4 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen.

Gewichtung
20,00
Vergabe von Unteraufträgen

Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen

Entfällt

Informationen die im Angebot anzugeben sind

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform https://dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Dafür ist es notwendig, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform https://dtvp.de registrieren. Bewerberfragen, die nach dem 31.12.2025, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Bewerberfragen sind über die oben genannte Vergabeplattform zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Bewerberantworten sind über die Vergabeplattform https://dtvp.de abrufbar. Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de einzureichen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0ZMY76

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung erfolgt gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

4
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Teilnahmeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder ein andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
3) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
4) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Ziff. 5.1.9 Nr. 7) - 11) der Bekanntmachung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen der Auftraggeberin).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Informationssicherheit

5) ggf. Eigenerklärung gemäß § 7 VSVgV der vorgesehenen Nachunternehmer.
6) Eigenerklärung gemäß § 7 VSVgV des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

7) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

8) Eigenerklärung über den Bestand oder die Bereitschaft zum Abschluss einer verkehrsüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von jeweils mindestens
- 7.000.000 EUR für Sachschäden,
- 7.000.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person),
- 250.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen,
- 2.500.000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes,
- 250.000 EUR für Verlust beweglicher Sachen, (nicht nur vom AG überlassene Sachen, sondern z.B. auch Gepäckstücke oder Kleidungsstücke, die im Verantwortungsbereich des AN hinterlegt werden),
- 500.000 EUR für Verlust und Sachschäden an vom AG überlassenen elektronischen Geräten,
- 50.000.000 EUR für alle Schäden eines Versicherungsjahres die gemäß der "Besonderen Vereinbarungen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes als vertragsschließender Luftfrachtführer auf Kriegs-, Entführungs- und andere Risiken (Klausel AVN 52 F / G)" auf Krieg oder Terror zurückzuführen sind,
- 100.000.000 Euro für KFZ-Haftpflichtversicherung pro Fahrzeug (Haftung auch auf den Vorfeldern, sofern das Fahrzeug auch dort betrieben werden soll).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

9) Darstellung von mindestens drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aus den Jahren 2020-2025 für vergleichbare Projekte, bei denen der Sicherheitsdienstleister für die Sicherheitskontrolle von mindestens 5 Millionen Passagieren pro Jahr verantwortlich gewesen ist. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Die Leistung muss dabei entweder für mindestens 2 fortlaufende Jahre erbracht worden sein oder zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge bereits seit mindestens 2 Jahren fortlaufend erbracht werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Anzahl der durchschnittlich pro Jahr im Verantwortungsbereich des Sicherheitsdienstleisters kontrollierten Passagiere,
- Auftragsvolumen in EUR netto.

Hinweis: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

10) Namentliche Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters und dessen Stellvertreters inkl. deren beruflicher Qualifikation.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

11) Darstellung von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters aus den Jahren 2020-2025 für vergleichbare Projekte, bei denen der Sicherheitsdienstleister für die Sicherheitskontrolle von mindestens 5 Millionen Passagieren pro Jahr verantwortlich gewesen ist. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Die Leistung muss dabei entweder für mindestens 2 fortlaufende Jahre erbracht worden sein oder zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge bereits seit mindestens 2 Jahren fortlaufend erbracht werden. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Anzahl der durchschnittlich pro Jahr im Verantwortungsbereich des Sicherheitsdienstleisters kontrollierten Passagiere,
- Auftragsvolumen in EUR netto.
Hinweis: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den persönlichen Referenzen, wird die jeweilige persönliche Referenz nicht gewertet.

Sofern die persönlichen Referenzen des Projektleiters bzw. des Stellvertreters von der jeweiligen Person im Unternehmen des Bewerbers erbracht wurden, können diese Referenzen sowohl als Unternehmens- als auch persönliche Referenzen eingereicht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

12) Eine Kopie des ISO 9001-Zertifikats oder eines vergleichbaren Nachweises für den Hauptstandort des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. HINWEIS: Der operative Standort in Stuttgart muss bei Übernahme der Steuerung im Geltungsbereich einer gültigen ISO 9001-Zertifizierung oder vergleichbar liegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
60,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Sofern mehr als vier geeignete Teilnahmeanträge eingehen, werden die vier bestgeeigneten Bewerber, welche zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert werden, anhand der nachfolgenden Kriterien
gewertet:

1) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen / Gewichtung 40 Punkte.
Gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen, die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 Nr. 9) dieser Bekanntmachung
entsprechen:
3 Referenzen = 0 Punkte,
4 Referenzen = 10 Punkte,
5 Referenzen = 15 Punkte,
6 Referenzen = 20 Punkte,
7 Referenzen = 25 Punkte,
8 Referenzen = 30 Punkte,
9 Referenzen = 35 Punkte,
10 Referenzen = 40 Punkte.

2) Vergleichbarkeit der Referenzen des Projektleiters und Stellvertreters / Gewichtung 20 Punkte.
Gewertet wird die Anzahl der Referenzen des Projektleiters und des Stellvertreters die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 Nr. 11) dieser Bekanntmachung entsprechen. Hierbei können insgesamt maximal 10 Referenzen (z.B. 5 Referenzen PL und 5 Referenzen sPL oder 3 Referenzen PL und 7 Referenzen sPL) wie folgt gewertet werden:
3 Referenzen = 0 Punkte,
4 Referenzen = 5 Punkte,
5 Referenzen = 7 Punkte,
6 Referenzen = 10 Punkte,
7 Referenzen = 12 Punkte,
8 Referenzen = 15 Punkte,
9 Referenzen = 17 Punkte,
10 Referenzen = 20 Punkte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
60,00

Finanzierung

Siehe Vergabe und Vertragsunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabe und Vertragsunterlagen. Die Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 ist mit dem Angebot einzureichen.

Die Auftraggeberin wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung