I.) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern /Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A und §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3.Ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
4.Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
5.Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
II.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung je Versicherungsfall und Kalenderjahr von jeweils mindestens:
- 5,0 Mio. Euro für Personenschäden
- 3,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- u. Vermögensschäden)
bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
2. Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
III.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Angaben der personellen Kapazitäten des Bieters/der Bietergemeinschaft für in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Darstellung von mindestens 3 Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen aus den Jahren 07/2021 - 07/2026.
Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzprojekte, die wesentliche Leistungen aus den folgenden Bereichen umfassen:
- Abbruch- und Rückbauarbeiten im Bereich von Außenanlagen,
- Erdarbeiten einschließlich Bodenaustausch und Bodenentsorgung,
- Tiefbau- und Kanalbauarbeiten,
- Herstellung bzw. Erneuerung von Grundstücksentwässerungsanlagen einschließlich Regen- und Schmutzwasserleitungen, Schächten und Anschlussarbeiten an das öffentliche Kanalnetz,
- Herstellung von Retentions- bzw. Speichereinrichtungen,
- Herstellung von Gebäudeeinführungen und technischen Leitungsanlagen im Außenbereich.
Die Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang und technischer Schwierigkeit mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Eine einzelne Referenz muss nicht sämtliche vorgenannten Leistungsbereiche abdecken. Die Vergleichbarkeit kann auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
- kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
- Zeitraum der erbrachten Bauleistungen,
- Auftragswert in EUR netto.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Erklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
2. Verpflichtungserklaerung Tariftreue Mindestlohn HVTG
3. Einwilligung zur Datenverarbeitung