AUSWAHLKRITERIEN LOS 1: Sofern in Los 1 mehr als 3 geeignete Teilnahmeanträge eingehen, so werden die drei geeignetsten Bewerbungen, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, anhand der nachfolgenden Kriterien bestimmt:
1) Vergleichbarkeit der eingereichten Unternehmensreferenzen / Gewichtung 50 Punkte.
Die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt anhand der Anzahl und Qualität der eingereichten Referenzprojekte, die den unter Ziffer 5.1.9 Nr. 9.1 dieser Bekanntmachung definierten Anforderungen entsprechen.
a. Mindestanforderung (Ausschlusskriterium): Es sind mindestens 5 vergleichbare Referenzprojekte über Objektplanungsleistungen einzureichen. Dabei muss jede der in den Vergabeunterlagen/Bekanntmachung definierten Besonderheiten mindestens einmal durch eine Referenz abgedeckt sein. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b. Bewertungssystematik (Bepunktung): Bewerber können durch den Nachweis zusätzlicher Referenzen Punkte sammeln. Die Bewertung erfolgt je definierter "Besonderheit" wie folgt:
Punktevergabe: Für jede gültige Referenz, die eine der geforderten Besonderheiten abdeckt, erhält der Bewerber 5 Punkte.
Deckelung pro Besonderheit: Je Besonderheit werden maximal 2 Referenzen gewertet (entspricht max. 10 Punkte pro Besonderheit).
Bei der Besonderheit "Denkmalschutz, Kulturbau (z.B. Museum), Barrierefreiheit und Neubau/Umbau im Bestand" werden 10 Punkte vergeben und es ist max. eine Referenz einzureichen.
Gesamtpunktzahl: Maximal können in diesem Kriterium 50 Punkte erreicht werden.
2) Vergleichbarkeit der Referenzen des Projektleiters sowie des Stellvertreters / Gewichtung 80 Punkte.
Die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt anhand der Anzahl und Qualität der eingereichten Referenzprojekte, die den unter Ziffer 5.1.9 Nr. 11.1 dieser Bekanntmachung definierten Anforderungen entsprechen.
a. Mindestanforderung (Ausschlusskriterium): Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzprojekte des Projektleiters sowie des Stellvertreters über Objektplanungsleistungen einzureichen. Dabei muss jede der in den Vergabeunterlagen/Bekanntmachung definierten Besonderheiten mindestens einmal durch eine Referenz abgedeckt sein. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b. Bewertungssystematik (Bepunktung): Bewerber können durch den Nachweis zusätzlicher Referenzen Punkte sammeln. Die Bewertung erfolgt je definierter "Besonderheit" wie folgt:
Punktevergabe: Für jede gültige Referenz, die eine der geforderten Besonderheiten abdeckt, erhält der Bewerber 5 Punkte.
Deckelung pro Besonderheit: Je Besonderheit werden maximal 5 Referenzen gewertet (entspricht max. 10 Punkten pro Besonderheit).
Gesamtpunktzahl: Maximal können in diesem Kriterium 40 Punkte bei den Referenzen des Projektleiters erreicht werden.
Gesamtpunktzahl: Maximal können in diesem Kriterium 40 Punkte bei den Referenzen des Stellvertreters erreicht werden.
3) Durchschnittliche Anzahl der Architekten und Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahren / Gewichtung 10 Punkte. Durchschnittliche Anzahl der Architekten und Ingenieuren in den letzten drei Geschäftsjahren:
<= 6 MA = 0 Punkte
> 6 MA = 3 Punkte
> 8 MA = 6 Punkte
> 10 MA = 9 Punkte
> 12 MA = 10 Punkte
4) Durchschnittlicher Jahresumsatz vergleichbare Leistungen im Bereich Objektplanung (letzte 3 Jahre) / Gewichtung 10 Punkte.
Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen Los 1 Objektplanung:
<= 500.000,- EUR = 0 Punkte
> 500.000,- EUR = 3 Punkte
> 1.000.000,- EUR = 6 Punkte
> 1.500.000,- EUR = 9 Punkte
> 2.000.000,- EUR = 10 Punkte