I.) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern /Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A und §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3.Ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
4.Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
5.Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
II.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung je Versicherungsfall und Kalenderjahr von jeweils mindestens:
- 5,0 Mio. Euro für Personenschäden
- 3,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- u. Vermögensschäden)
- 10,0 Mio. Euro für Umweltschäden
bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
2. Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
III.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Angaben der personellen Kapazitäten des Bieters/der Bietergemeinschaft für in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Darstellung von mindestens 3 Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über vergleichbare ausgeführte Leistungen.
Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die vergleichbare Rückbau- und Demontageleistungen an Bestandsfassaden betreffen und hinsichtlich Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Durch die vorgelegten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit Erfahrungen insbesondere in folgenden Bereichen nachgewiesen werden:
1. Rückbau bzw. Demontage von Fassaden eines mehrgeschossigen Bestandsgebäudes;
2. Demontage von Metall-/Glasfassaden, insbesondere Aluminiumfenstern, Stahlfenstern und/oder Pfosten-Riegel-Fassaden;
3. Rückbau von Natursteinfassaden;
4. selektiver und beschädigungsarmer Ausbau von Fassaden- oder Natursteinbauteilen zur Wiederverwendung bzw. Wiedereinlagerung;
5. Arbeiten unter besonderen Anforderungen an den Schutz des verbleibenden Rohbaus;
6. Ausbau und Umgang mit schadstoffbelasteten Dämmstoffen, insbesondere alter Mineralwolle/KMF;
7. sortenreine Trennung, Verpackung und Übergabe bzw. Zuführung der ausgebauten Materialien zum Recycling bzw. zur Entsorgung.
Die vorgenannten Anforderungen müssen nicht vollständig innerhalb einer einzelnen Referenz erfüllt sein. Die Vergleichbarkeitsmerkmale können durch die vorgelegten Referenzen in ihrer Gesamtheit nachgewiesen werden.
Die Leistung muss in den letzten fünf Jahren (09/2021 - 09/2026) erbracht worden sein.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
- kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
- Zeitraum der erbrachten Bauleistungen,
- Auftragswert in EUR netto.
3. Namentliche Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters
und des stellvertretenden Projektleiters unter Nennung deren beruflicher
Qualifikation und einschlägigen Berufserfahrung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird. Erklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist mit dem Angebot einzureichen.