I.) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern /Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A und §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3.Ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
4.Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
5.Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
II.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung je Versicherungsfall und Kalenderjahr von jeweils mindestens:
- 5,0 Mio. Euro für Personenschäden
- 3,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- u. Vermögensschäden)
- 10,0 Mio. Euro für Umweltschäden
bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
2. Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
III.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Angaben der personellen Kapazitäten des Bieters/der Bietergemeinschaft für in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Darstellung von mindestens 3 Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über über ausgeführte vergleichbare Leistungen wie Abbruch-, Rückbau- oder Teilabbruchmaßnahmen an Bestandsgebäuden.
Als vergleichbar werden Referenzleistungen angesehen, die hinsichtlich Art, Umfang und technischer Schwierigkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Durch die vorgelegten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit insbesondere Erfahrungen in folgenden Leistungsbereichen nachgewiesen werden:
1. konstruktiver Teilabbruch an mehrgeschossigen Bestandsgebäuden,
2. Rückbau bzw. Abbruch von Stahlbetonbauteilen bei gleichzeitigem Erhalt angrenzender Trag- und Bestandskonstruktionen,
3. Betontrenn- bzw. Betonsägearbeiten, insbesondere mittels Diamantsäge, Seilsäge oder vergleichbarer erschütterungsarmer Verfahren,
4. Kernbohrarbeiten in Stahlbeton,
5. Arbeiten unter Berücksichtigung bzw. Schonung vorhandener Bewehrung,
6. Rückbau von Mauerwerks- und Brüstungskonstruktionen,
7. Arbeiten mit besonderen Anforderungen an Absturzsicherung, Staub-, Lärm- und Bestandsschutz.
Die vorgenannten Vergleichbarkeitsmerkmale müssen nicht sämtlich innerhalb einer einzelnen Referenz erfüllt sein. Sie können durch die eingereichten Referenzen in ihrer Gesamtheit nachgewiesen werden.
Die Leistung muss in den letzten fünf Jahren (09/2021 - 09/2026) erbracht worden sein.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
- kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
- Zeitraum der erbrachten Bauleistungen,
- Auftragswert in EUR netto,
3. Namentliche Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters
und des stellvertretenden Projektleiters unter Nennung deren beruflicher
Qualifikation und einschlägigen Berufserfahrung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird. Erklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist mit dem Angebot einzureichen.