Die Auftraggeberin wurde gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG von der Bundespolizei als zuständiger Luftsicherheitsbehörde mit bestimmten Aufgaben bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn "Konrad Adenauer" nach § 5 Abs. 1 bis 3 LuftSiG beliehen. Mit der Beleihung gehen die Verantwortung für die Beschaffung, den Betrieb und die Wartung der Sicherheitsausrüstung sowie die Organisation und Steuerung der Luftsicherheitskontrollen einschließlich einer etwaigen Beauftragung und Koordination eines Sicherheitsdienstleisters auf die Auftraggeberin über.
Die Auftraggeberin bedient sich für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen nach §5 LuftSiG der Securitas Aviation Service GmbH & Co. KG ("Securitas") als Dienstleister und hat mit dieser einen längerfristigen Vertrag abgeschlossen. Die Auftragnehmerin erbringt zur Abdeckung in Phasen mit besonders hohem Bedarf Sicherheitsdienstleistungen (Sonderabruf) ergänzend zu Securitas auf entsprechenden Abruf. Die Auftragnehmerin soll durch eine gewissenhafte, serviceorientierte und effektive Erbringung zusätzlicher Sicherheitsdienstleistungen zur Gewährleistung der Luftverkehrssicherheit insbesondere in Zeiten hoher Auslastung beitragen. Durch diese Leistungen sollen Störungen im Betriebsablauf des Flughafens entgegengewirkt und die Zufriedenheit der kontrollierten Passagiere erhöht werden. Konkret ist in ausgewählten Zeitfenstern die additive Besetzung einer Kontrollspur in der zentralen Sicherheitskontrolle im Terminal 1 beabsichtigt.HINWEIS: Das Dokument der Stufe VS-NUR FÜR DENDIENSTGEBRAUCH (Anlage V zur Leistungsbeschreibung) wird den interessierten Unternehmen nach Übersendung der ausgefüllten den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen postalisch zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllte Erklärung ist über die Kommunikation der Vergabeplattform zusammen mit der Benennung der empfangsberechtigten Person mit Kontaktadresse zu übermitteln. Des Weiteren muss von etwaigen Dritten bzw. möglichen Nachunternehmern vor Weitergabe der Verschlusssache die den Vergabeunterlagen beiliegende Erklärung des Nachunternehmers/Dritten zum Schutz von Verschlusssachen eingeholt und über die Kommunikation der Vergabeplattform dem AG zur Freigabe übermittelt werden. Erst wenn die Freigabe des AG für die Weitergabe der Verschlusssache erteilt wird, darf diese erfolgen. Alle weiteren Informationen hierzu können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Die Auftraggeberin bedient sich für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen nach §5 LuftSiG der Securitas Aviation Serice GmbH & Co. KG ("Securitas") als Dienstleister und hat mit dieser einen längerfristigen Vertrag abgeschlossen. Die Auftragnehmerin erbringt zur Abdeckung in Phasen mit besonders hohem Bedarf Sicherheitsdienstleistungen (Sonderabruf) ergänzend zu Securitas auf entsprechenden Abruf. Die Auftragnehmerin soll durch eine gewissenhafte, serviceorientierte und effektive Erbringung zusätzlicher Sicherheitsdienstleistungen zur Gewährleistung der Luftverkehrssicherheit insbesondere in Zeiten hoher Auslastung beitragen. Durch diese Leistungen sollen Störungen im Betriebsablauf des Flughafens entgegengewirkt und die Zufriedenheit der kontrollierten Passagiere erhöht werden. Konkret ist in ausgewählten Zeitfenstern die additive Besetzung einer Kontrollspur in der zentralen Sicherheitskontrolle im Terminal 1 beabsichtigt.
Flughafen Köln/Bonn
Das Angebot mit dem geringsten Nettopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblätter) erhält 50 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl gemäß den Angaben der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) unter Ziffer 8.1 berechnet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Betriebs- und Umsetzungskonzept gemäß den Angaben unter Ziffer 8.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) einzureichen
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform https://dtvp.de/ registrieren. Bieterfragen, die nach dem 17.04.2026, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de/ einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Angebotsunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften vonallen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. FolgendeErklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes oder ein andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz. 3) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot einzureichen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen der Auftraggeberin).
4) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/derBietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
5) Eigenerklärung über den Bestand oder die Bereitschaft zum Abschluss einer verkehrsüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von jeweils mindestens - 7.000.000 EUR für Sachschäden, - 7.000.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person), - 250.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 2.500.000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes, - 250.000 EUR für Verlust beweglicher Sachen, (nicht nur vom AG überlassene Sachen, sondern z.B. auch Gepäckstücke oder Kleidungsstücke, die im Verantwortungsbereich des AN hinterlegt werden), - 500.000 EUR für Verlust und Sachschäden an vom AG überlassenen elektronischen Geräten, - 50.000.000 EUR für alle Schäden eines Versicherungsjahres die gemäß der "Besonderen Vereinbarungen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes als vertragsschließender Luftfrachtführer auf Kriegs-, Entführungs- und andere Risiken (Klausel AVN 52 F / G)" auf Krieg oder Terror zurückzuführen sind, - 100.000.000 Euro für KFZ-Haftpflichtversicherung pro Fahrzeug(Haftung auch auf den Vorfeldern, sofern das Fahrzeug auch dort betrieben werden soll).
6) Darstellung von mindestens drei Unternehmensreferenzen des Bieters/Bietergemeinschaft aus den Jahren 2020-2026 für vergleichbare Projekte, bei denen der Sicherheitsdienstleister für die Sicherheitskontrolle von mindestens 3,5 Millionen Passagieren pro Jahr verantwortlich gewesen ist. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Anzahl der durchschnittlich pro Jahr im Verantwortungsbereich desSicherheitsdienstleisters kontrollierten Passagiere, - Auftragsvolumen in EUR netto.HINWEIS: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
7) Namentliche Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters und dessen Stellvertreters inkl. deren beruflicher Qualifikation.
8) Darstellung von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters aus den Jahren 2020-2026 für vergleichbare Projekte, bei denen der Sicherheitsdienstleister für die Sicherheitskontrolle von mindestens 3,5 Millionen Passagieren pro Jahr verantwortlich gewesen ist. Die Referenz gilt, sofern ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Anzahl der durchschnittlich pro Jahr im Verantwortungsbereich des Sicherheitsdienstleisters kontrollierten Passagiere, - Auftragsvolumen in EUR netto. HINWEIS: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den persönlichen Referenzen, wird die jeweilige persönliche Referenz nicht gewertet. Sofern die persönlichen Referenzen des Projektleiters bzw. des Stellvertreters von der jeweiligen Person im Unternehmen des Bieters erbracht wurden, können diese Referenzen sowohl als Unternehmens- als auch persönliche Referenzen eingereicht werden.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit einewettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 ist mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.