Die Kreiskliniken beabsichtigen die Erneuerung und Lieferung von Deckenversorgungseinheiten (DVEs) zur Ausstattung der Operationssäle, des ambulanten OP-Bereichs (AOP) sowie der Kreißsäle. Gegenstand der Leistung ist die Lieferung und betriebsfertige Übergabe von Deckenversorgungseinheiten einschließlich der erforderlichen Zubehörkomponenten. Zudem umfasst die Leistung die Demontage vorhandener Einheiten sowie die Montage und Inbetriebnahme der neuen Systeme.
Zielsetzung:Das Ziel ist eine moderne, funktionale und normkonforme Versorgung der genannten Funktionsbereiche mit medizintechnischer Infrastruktur.
Siehe Vergabeunterlagen
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportalwww.dtvp.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Einhaltung der Vorgaben des § 56 VgV vom Bieter nachzufordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot gemäß § 57 (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen vergleichbarer Art und Komplexität auszuführen.
Als vergleichbar gelten Projekte, die die Lieferung und betriebsfertige Montage von Deckenversorgungseinheiten für medizinisch genutzte Bereiche (z. B. OP, AOP, Kreißsaal) umfassen.
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben.Jede Referenz soll folgende Angaben enthalten:- Auftraggeber (Name, Anschrift, ggf. Ansprechpartner)- Kurzbeschreibung des Auftrags (Art und Anzahl der gelieferten DVEs)- Ausführungszeitraum (Monat/Jahr)- Leistungsumfang (Lieferung, Montage, ggf. Einweisung und/oder Inbetriebnahme)
Die Referenzen können in Form einer Eigenerklärung eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise (z. B. Referenzschreiben) anzufordern.
Der Bieter hat seinen Gesamtumsatz sowie seinen Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Für die angebotenen Deckenversorgungseinheiten sind gültige CE-Konformitätserklärungen nach MDR (EU) vorzulegen.
Die Vorgaben der Vergabeunterlagen sind in Verbindung mit dem eingereichten Angebot zwingend bei der Ausführung des Auftrages einzuhalten.