Die Auftraggeberin sucht mithilfe dieses Vergabeverfahrens einen Planer, der im folgenden Umfang Planungsaufgaben übernehmen soll.
Als Generalplaner schuldet der Planer der Auftraggeberin leistungsbildübergreifend und schnittstellenfrei eine vollständige mängelfreie und funktionsgerechte Planung und Überwachung der Errichtung des Projekts. Dazu organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert er die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen in allen beauftragten Leistungsbildern und -phasen und gewährleistet ein einheitliches Informationsmanagement für den gesamten Planungs-, Vergabe- und Bauausführungsprozess gegenüber der Auftraggeberin. Er schuldet der Auftraggeberin damit - über die Summe der ihm übertragenen einzelnen Planungsleistungen hinaus - als Generalplaner die Vorlage eines integrierten und schlüssig aufeinander abgestimmten Planungswerks.
Grundleistungen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerk für Wärmeverteilleitungen, §§ 41 ff. HOAI
LPH 2 zu 100 % des Zielnetzausbaus und LPH 3 und 4 zu 30 % des Zielnetzausbaus
Hinweis: Die Auftraggeberin erwartet, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Grundleistungen auch die Rohrstatik erbringt. Das kann auch im Rahmen eines Unterauftragnehmers erfolgen.
- Objektplanung Ingenieurbauwerk für Hausanschlüsse und Wärmeübergabestationen, §§ 41 ff. HOAI
LPH 2 bis 4 für jeweils 30 % des Zielnetzausbaus
- Objektplanung Ingenieurbauwerk für den Umbau Heizzentrale Schwimmbad und Luft-Wärmepumpe, §§ 41 ff. HOAI
LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus
- Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) für die Abwasser-Wärmepumpe, §§ 53 ff. HOAI
LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus
- Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) für die Luft-Wärmepumpe, §§ 53 ff. HOAI
LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus
Hinweis: Der konkrete Planungsumfang für die Wärmenetze und Hausanschlüsse ist noch nicht bestimmt. Dieser wird sich im Rahmen der derzeit laufenden Machbarkeitsstudie weiter konkretisieren, aber auch nach Abschluss der Machbarkeitsstudie noch nicht endgültig feststehen.
Weitere Informationen, insbesondere zu den umfangreichen besonderen Leistungen, die die Auftraggeberin ebenfalls beauftragt, können sie der Vergabeunterlage A - Vertragsbedingungen mit Leistungsbeschreibung entnehmen.
Hochbauplanungen, insbesondere die Planung von Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsgebäuden zur Unterbringung von Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmespeichern und Nebenanlagen, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, diese werden separat vergeben. Der Planer liefert alle notwendigen Vorgaben und Schnittstellen.