Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Wasserwerks.
Die Stadtwerke Elmshorn beabsichtigen den Neubau eines Wasserwerks im Fassungsgebiet Köhnholz zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung für Elmshorn und die angeschlossenen Gemeinden. Die Wasserförderung erfolgt über mehrere Flach- und Tiefbrunnen im Gewinnungsgebiet Köhnholz, das dem Werk direkt zugeordnet ist.
Die aufbereiteten Wassermengen betragen zusammen mit dem zweiten Werk jährlich über dreieinhalb Millionen Kubikmeter und sichern die Versorgung für ca. 60.000 Einwohner sowie angeschlossene Gewerbe und Einrichtungen.
Die Auftraggeberin sucht mithilfe dieses Vergabeverfahrens einen Planer, der im folgenden Umfang Planungs- und Überwachungsaufgaben übernehmen soll.
Als Generalplaner schuldet der Planer der Auftraggeberin leistungsbildübergreifend und schnittstellenfrei eine vollständige mängelfreie und funktionsgerechte Planung und Überwachung der Errichtung des Projekts. Dazu organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert er die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen in allen beauftragten Leistungsbildern und -phasen und gewährleistet ein einheitliches Informationsmanagement für den gesamten Planungs-, Vergabe- und Bauausführungsprozess gegenüber der Auftraggeberin. Er schuldet der Auftraggeberin damit - über die Summe der ihm übertragenen einzelnen Planungsleistungen hinaus - als Generalplaner die Vorlage eines integrierten und schlüssig aufeinander abgestimmten Planungswerks.
Grundleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerk, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 bis 9- Fachplanung Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI LPH 2 bis 6- Objektplanung Freianlagen, §§ 38 ff. HOAI LPH 2 bis 9- Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) (AGr. 1-8), LPH 2 bis 9§§ 53 ff. HOAI
Weitere Informationen, insbesondere zu den umfangreichen besonderen Leistungen, die die Auftraggeberin ebenfalls beauftragt, können sie der Vergabeunterlage A - Vertragsbedingungen mit Leistungsbeschreibung entnehmen.
Bewertung des Honorarangebots anhand der in der Vergabeunterlage A niedergelegten Bewertungsformel
Bewertung des Qualitätskonzepts in den folgenden Unterkriterien:- Personelle Besetzung (35 %)- Projektrealisierung (10 %)- Gesamteindruck Bietergespräch (15 %)
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlage A verwiesen.
Einige der besonderen Leistungen beauftragt die Auftraggeberin nur im Bedarfsfall:-Prüfung und Wertung von Nachträgen-Prüfung und Wertung von Nebenangeboten
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).