Erneuerung des Kleinkinderbereichs im Freibad der Gemeinde Schwalbach
Das bestehende Kleinkinderbecken wurde im Rahmen der Freibadsanierung in den Jahren 1995 bis 1997 als Betonbecken mit einer Glasfaser verstärkten Kunststoffbeschichtung (GFK) gebaut. Die GFK-Beschichtung löste sich nach einigen Jahren ab und wurde daraufhin einmal erneuert. In den darauffolgenden Jahren kam es jedoch erneut, insbesondere über die Wintermonate, zu Ablösungen. Nach inzwischen rd. 30 Jahren weist nun auch die Betonoberfläche des Kleinkinderbeckens erhebliche Schäden auf.
Neben der funktionalen Erneuerung des bestehenden Kleinkinderbeckens soll der gesamte Kleinkinderbereich ganzheitlich neugestaltet werden. Es sind die gestalterischen und nut-zungsbezogenen Aspekte zu beachten, um eine nachhaltige und bedarfsgerechte und si-chere Lösung zu schaffen.Die baulichen und technischen Maßnahmen, die für einen sicheren und dauerhaften Betrieb erforderlich sind, müssen umgesetzt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Rückgriffsklausel:Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Erklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die russische Föderation (sog. Russland-Erklärung)
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 2+3 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 4+5 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8+9 GWB
Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "(Landschafts-)Architekt" oder vergleichbar ( Nur für Los 1) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): In Kopie der entsprechenden Urkunde nachzuweisen
Mitgliedschaft in der entsprechenden Kammer (Los 1 und 2) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (Los 2) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): in Kopie der entsprechenden Urkunde nachzuweisen
Bestehende Berufshaftpflichtversicherung ( Los 1 und 2) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungs-summe von 1,5 Millionen EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden.
Vorlage von 3 Referenzen (Los 1 und 2) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung zu den Referenzen des jeweiligen Loses bitte aus den besonderen Bewerbungsbedingungen unter 3.2.3 enznehmen.
Teilnahmeantrag für das jeweilige oder beide LOSE (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
VHB 233 - Nachunternehmerleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
VHB 234 - Arbeits-/Bietergemeinschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
VHB 235 - Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
VHB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen- mind. 3 vergleichbar - siehe LV
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Teilnahmeantrag- Eigenerklärung Russland-Sanktionen- Verpflichtungserklärung Tariftreue Saarland allgemein- Teilnahmeantrag für das jeweilige LOS- VHB 233- VHB 234- VHB 235- Referenzen
*Auf Anforderung der Vergabestelle- VHB 236- Berufbezeichnung- Berufshafpflichtversicherung- Eintragung Kammer
Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen in Anlehnung an § 39 i. V. m. An-lage 11 Nr. 11.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 8
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, elektrische Anlagen sowie nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 8, für die KG 410, 440, 470 (Anlagengrup-pen Nr. 1 und 7 im Sinne von § 53 Abs. 2 HO-AI 2021)