Der Landkreis Dachau schließt eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Sicherheitsdienstleistungen in seinen Flüchtlings- und Asylunterkünften. Die Leistungen werden über Einzelaufträge abgerufen.
Leistungsumfang:
- stationäre Bewachung der Gemeinschaftsunterkünfte rund um die Uhr, in der Regel als Doppelbewachung mit Wach- und Schichtleitung;
- mobile Bestreifung dezentraler Unterkünfte;
- Bedarfs- und Zusatzeinsätze, insbesondere Verstärkungen, kurzfristige Einsätze aus einer Personalreserve und Bewachung neu in Betrieb genommener Standorte.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem Zugangs- und Besucherkontrolle, Kontrollgänge, Brandschutz- und Evakuierungsaufgaben, Unterstützung bei der Essensausgabe, Deeskalation, Melde- und Dokumentationspflichten sowie die Zusammenarbeit mit Unterkunftsleitung, Polizei und Rettungsdiensten.
Die Ist-Situation umfasst derzeit fünf stationär bewachte Standorte und drei mobil bestreifte dezentrale Unterkünfte; das entspricht im Jahresmittel rund 15 Sicherheitskräften rund um die Uhr. Die in den Vergabeunterlagen ausgewiesenen Mengen sind Schätzmengen des Auftraggebers. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Standorte können während der Laufzeit hinzukommen, entfallen oder zwischen stationärer Bewachung und mobiler Bestreifung wechseln. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 40.000.000,00 Euro netto für die gesamte Laufzeit; mit Erreichen des Höchstwerts ist die Rahmenvereinbarung erschöpft.
Anforderungen an das Personal: Erlaubnis nach § 34a GewO, Sachkundeprüfung beziehungsweise Unterrichtung je nach Funktion, eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis, Nachweis Masernschutz nach § 20 IfSG sowie Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch; weitere Sprachen, vorzugsweise Arabisch und Russisch, sind erwünscht. Die Vergütung richtet sich mindestens nach dem Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird die Wertungssumme aus den angebotenen Stundenverrechnungssätzen und den vorgegebenen Schätzmengen für die stationäre Bewachung, die mobile Bestreifung und die Bedarfsleistungen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.