Übernahme, Beförderung und Verwertung bzw. Entsorgung von Rechengut (AVV 19 08 01) und Sandfanggut (AVV 19 08 02) aus den Kläranlagen des OOWV
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Übernahme, Beförderung und Verwertung bzw. Entsorgung von Rechengut (AVV 19 08 01) und Sandfanggut (AVV 19 08 02) aus den Kläranlagen des Auftraggebers.
Die Grundlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Der OOWV ist berechtigt, den Vertrag einseitig um 2 weitere Vertragsperioden von jeweils 24 Monaten zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch, sofern der Vertrag nicht 6 Monate vor jeweiligem Vertragsende vom OOWV schriftlich gekündigt wird.
Verbandsgebiet des OOWV - siehe dazu Los- und Standortverzeichnis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermitteln. Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. §51 SektVO
Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB
A03 Teilnahmeantragsschreiben (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte füllen Sie das Teilnahmeantragsschreiben A03 (siehe Vergabeunterlagen) vollständig aus. Fehlende Angaben können zum Ausschluss des Antrages führen.
A04 Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einreichung des vollständig ausgefüllten Dokuments "A04 Eigenerklärung zur Eignung", einschließlich der dort aufgeführten Nachweise sowie der Bestätigung der genannten Kriterien
Gemäß A04 Eigenerklärung zur Eignung - Bitte reichen Sie das Dokument A04 vollständig ausgefüllt mit Ihrem Teilnahmeantrag ein. Bestätigen Sie die geforderten Erklärungen durch Ankreuzen und benennen Sie die beigefügten Nachweise (Anlagen). Unvollständige oder nicht unterschriebene Erklärungen können zum Ausschluss führen.Die genannten Eignungskriterien sind Mindestanforderungen. Sie sind vollständig zu bestätigen und durch die geforderten Nachweise zu belegen. Erfüllt ein Bewerber ein Kriterium nicht, wird er als nicht geeignet vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Siehe dazu C01 Rahmenvertrag
Bewerber müssen die in dem Dokument "A02 Übersicht Vergabeunterlagen" aufgeführten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag einreichen
Erfüllungsort ist der Fähranleger auf dem Festland