Infrastrukturelle Dienstleistung für den Betrieb von 18 Parkobjekten in Heidelberg und Umgebung inkl. technischer Bereitschaft und Objektrundgängen.
gem. Vergabeunterlagen
Die Vergabe soll für einen Zeitraum von zwei Jahren erfolgen (Vertragslaufzeit 2 Jahre). Es bedarf keiner gesonderten Kündigung. Im Anschluss an die Festlaufzeit kann die Laufzeit durch Option des Auftraggebers zu den gleichen Konditionen einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Parkobjekte in Heidelberg
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: 09.11.2026
keine
1.2_Eigenerklärung Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
1.3_Anlage 1 - Referenzvordruck (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Umsatz - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr überein-stimmt in den Jahren 2023, 2024 und 2025, einen jährlichen Umsatz mit vergleichbaren Tätigkeiten i.H.v. 250.000,00 EUR (ohne Mehrwertsteuer) erzielt hat. Die Bedingung ist auch erfüllt, wenn ein einzelnes Jahr darunter liegt, aber der Jahresumsatz sich im Durchschnitt der vorgenannten Jahre ergibt. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über infrastrukturelle Dienstleistungen in Parkhäusern, Tiefgaragen oder sonstigen Parkierungsanlagen, insbesondere mit Haus-meistertätigkeiten, Reinigungsleistungen, Objektrundgängen, technischer Bereitschaft sowie Unterstützung bei der Sicherstellung eines geordneten und sicheren Betriebsablaufs.
Anzahl Mitarbeiter - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung ferner erforderlich, dass der Bewerber im laufenden Geschäftsjahr und den vorangegangenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt also in den Jahren 2024 und 2025, eine durchschnittliche Anzahl von freiberuflich tätigen oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 15 oder mehr Personen mit der nötigen Qualifikation für Parkanlagen im Unternehmen hat.
Haftpflichtversicherung - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es ferner im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass dem Bewerber im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz aus einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden nach näherer Maßgabe der im Dokument 1.2, Ziffer 2 abzugebenden Erklärung zur Verfügung steht.
Referenzen - Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem laufenden und den vorangegangenen fünf Jahren nachweist. Die Vergleichbarkeit einer Referenz setzt zwingend voraus, dass es um Parkgaragen geht.
Für jede Referenz ist der entsprechende Nachweis durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments 1.3 Anlage 1 - Referenzvordruck zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit des Inhalts durch Rückfragen bei den genannten Referenzgebern oder in sonstiger Weise zu überprüfen.