Verfahrensangaben

Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Definition und Weiterentwicklung sowie...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.11.2026
01.12.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
9928025564
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
vergaben@cispa.de
+49 681870831370
+49 681870838804

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
9928025564
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
vergaben@cispa.de
+49 681870831370
+49 681870838804

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammer des Saarlandes
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 681 501-4994

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Hier wird auf das Leistungsverzeichnis der jeweiligen Lose verwiesen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
15
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stuhlsatzenhaus 5
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Am Güterbahnhof 2
66386
St. Ingbert
Deutschland
DEC05

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Zum Zuschlagskriterium Preis:
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte
erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen,
werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme gesetzt
und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach
dem Komma gerundet.
Beispiel:
Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000,00 EUR
Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500,00 EUR
Angebot 1 erhält 10 Punkte
Angebot 2: 10.000 EUR x 10 Punkte ./. 10.500 EUR = 9,52 Punkte

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzeptionelle Idee in Schriftform

Zum Zuschlagskriterium "Konzeptionelle Idee"
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzeptionelle Idee" haben die Bieter mit Angebotsabgabe
ein schriftliches Konzept zur geplanten Vorgehensweise zur Leistungserbringung
einzureichen.
Mindestens darzustellen sind:
Verständnis der Aufgabenstellung sowie der besonderen Anforderungen an einen
Forschungsneubau
Darstellung des vorgesehenen organisatorischen Ablaufs der Leistungserbringung,
von Einarbeitung in das Projekt zur Darstellung erforderliche Beratung der gesetzlichen
Vorgaben, Vorschriften und Richtlinien, die zu Grunde liegen
Das Konzept ist in freier Form als Fließtext einzureichen und muss mindestens einen Umfang
von einer DIN-A4-Seite aufweisen und soll 3 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Eine
bloße formelle Bestätigung der Einhaltung der Mindestanforderungen genügt ausdrücklich
nicht. Erforderlich ist vielmehr ein konkretes, nachvollziehbares Umsetzungskonzept
zur Leistungserbringung darzustellen.
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Konzeptionelle Idee" erfolgt anhand des von den
Bietern mit dem Angebot einzureichenden schriftlichen Konzepts im Wege einer qualitativen
Gesamtbetrachtung. Maßgeblich für die Punktevergabe ist der Gesamteindruck des
Konzepts unter Berücksichtigung der in der Vergabeunterlage benannten Mindestinhalte
sowie der qualitativen Kriterien Vollständigkeit, fachliche Qualität, Schlüssigkeit und
Nachvollziehbarkeit.

Punkteskala
Konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung
Sehr gutes Konzept
10 Punkte
Das eingereichte Konzept bietet eine klare, schlüssige und umfassende
Lösung für die gestellten Anforderungen. Es geht in sehr
hohem Maße auf die Fragestellungen und Zielsetzungen der
Vergabeunterlage ein und lässt eine sehr gute Leistungsausführung
erwarten. Das methodische und didaktische Vorgehen ist
überzeugend, zielgruppengerecht und praxisnah dargestellt. Es
bestehen keine Bedenken hinsichtlich Umsetzbarkeit und Qualität.
Gutes Konzept
8 Punkte
Das Konzept bietet eine klare und gut nachvollziehbare Lösung
für die Anforderungen. Die wesentlichen Fragestellungen und
Zielsetzungen werden vollständig und überzeugend behandelt.
Das Konzept lässt eine gute Leistungsausführung erwarten. Es bestehen
allenfalls geringfügige Vorbehalte, die die grundsätzliche
Eignung nicht beeinträchtigen.
Ausreichendes Konzept
5 Punkte
Das Konzept bietet eine grundsätzlich geeignete Lösung für die
Anforderungen. Die wesentlichen Inhalte sind dargestellt, jedoch
bestehen einzelne inhaltliche, methodische oder strukturelle
Schwächen. Das Konzept lässt insgesamt eine ausreichende Leistungsausführung
erwarten, wenngleich geringfügige bis moderate
Vorbehalte hinsichtlich Tiefe, Nachvollziehbarkeit oder Zielgruppenbezug
bestehen.
Schlechtes Konzept
3 Punkte
Das Konzept greift die Anforderungen lediglich teilweise und nur
eingeschränkt nachvollziehbar auf. Es bestehen deutliche methodische,
inhaltliche oder strukturelle Mängel, die Zweifel an der
Qualität der Umsetzung begründen. Es lässt eine teilweise mangelhafte,
jedoch insgesamt noch vertragsgemäße Leistungsausführung
erwarten. Es bestehen erhebliche Vorbehalte hinsichtlich
Umsetzbarkeit und Qualität.
Ungenügendes Konzept
0 Punkte
Das Konzept erfüllt die Anforderungen nicht oder nur in völlig unzureichendem
Umfang. Auf die Fragestellungen und Zielsetzungen
wird nicht oder nicht substantiiert eingegangen. Die Darstellung
ist erheblich unvollständig und lässt eine projektgefährdende
bzw. ungenügende Leistungsausführung erwarten. Das
Angebot ist insoweit inhaltlich nicht bewertbar bzw. inakzeptabel.

Erläuterung zur Bewertung
Sehr gutes Konzept liegt vor:
Vollständigkeit:
Sämtliche geforderten Aspekte sind vollständig, strukturiert und in hervorragender fachlicher Tiefe dargestellt.
Die Darstellung ist besonders klar, verständlich und zielgerichtet.
Schlüssigkeit:
Die Argumentation ist durchgängig schlüssig, nachvollziehbar und inhaltlich überzeugend. Methodik, Vorgehensweise
und Zielgruppenbezug sind umfassend und konsistent erläutert.
Anforderungserfüllung:
Es ist hervorragend nachvollziehbar, dass die vorgeschlagene Lösung die Anforderungen in vollem Umfang und
mit hoher Qualität erfüllt. Die Leistungsausführung lässt einen deutlichen Mehrwert erwarten.
Gutes Konzept liegt vor:
Vollständigkeit:
Die geforderten Aspekte sind vollständig und gut strukturiert dargestellt. Die Darstellung ist klar und verständlich.
Schlüssigkeit:
Die wesentlichen Argumentationslinien sind schlüssig und nachvollziehbardargestellt. Einzelne Aspekte könnten
vertieft werden, ohne die Gesamtqualität wesentlich zu beeinträchtigen.
Anforderungserfüllung:
Es ist gut nachvollziehbar, dass die Lösung die Anforderungen in allen wesentlichen Punkten erfüllt und eine
qualitativ gute Leistungsausführung erwarten lässt.
Ausreichendes Konzept liegt vor:
Vollständigkeit:
Die Kernaspekte sind im Wesentlichen vollständig dargestellt. Struktur und Verständlichkeit sind insgesamt
ausreichend, weisen jedoch einzelne Schwächen auf.
Schlüssigkeit:
Die Argumentation ist grundsätzlich nachvollziehbar, weist jedoch punktuelle Schwächen in Tiefe, Stringenz
oder Darstellung auf.
Anforderungserfüllung:
Es ist ausreichend nachvollziehbar, dass die Lösung die Anforderungen in den wesentlichen Aspekten erfüllt.
Es bestehen geringfügige bis moderate Vorbehalte.
Schlechtes Konzept liegt vor:
Vollständigkeit:
Die Darstellung weist erkennbare Lücken bei wesentlichen Themenbereichen auf oder ist nur eingeschränkt
verständlich bzw. unzureichend strukturiert.
Schlüssigkeit:
Die Argumentation ist teilweise lückenhaft oder nur eingeschränkt schlüssig. Methodische oder inhaltliche Zusammenhänge
sind nicht durchgehend nachvollziehbar dargestellt.
Anforderungserfüllung:
Die Lösung erfüllt die Anforderungen nur teilweise; es bestehen deutliche Schwächen oder Lücken in der Darstellung
und erhebliche Vorbehalte hinsichtlich der Qualität der Umsetzung.
Ungenügendes Konzept liegt vor:
Vollständigkeit:
Wesentliche Inhalte fehlen oder die Darstellung ist unv...

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKDY6VV4UB2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von
vergleichbaren Leistungen nachweisen (im Formular Eigenerklärung zur Eignung).
Unter Bezugnahme auf die Eigenerklärung zur Eignung und die dort festgelegte Vergleichbarkeit
der Referenzen, wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu
vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern
es sich um Aufträge zu(r)
- Beratungen hinsichtlich Betreiberpflichten, Vorgaben, Vorschriften und Richtlinien,
die im Rahmen hinsichtlich der Pflege von vergleichbaren Außenanlagen
einzuhalten sind.
für gewerbliche Immobilien.
Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt
(keine laufenden Projekte). Wurden vergleichbare Leistungen erbracht, deren
Verträge durch sukzessive Verlängerung fortan und aktuell bestehen, gelten diese
Aufträge dann als abgeschlossen, wenn die initiale Grundvertragslaufzeit beendet ist.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers
bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu
belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben
vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten
durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern
zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben
des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der
Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den
vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor,
dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten
gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen
Vertragspflichten verstoßen
hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten
und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs.
1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt
nicht.

Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.

Rechnungsstellung / X-Rechnung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.

Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

73
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eignungsleihe_Unterauftrag_OPTIONAL. (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch zu unterschreiben. Der Bieter hat diese Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers seinem Angebot / seiner Bewerbung hinzuzufügen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_OPTIONAL (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare "Eignungsleihe_Unterauftrag" und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

2 Konkretisierte Referenzen im Dokument Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieter haben Ihrem Angebot 2 Konkretisierte Referenzen im Dokument Eigenerklärung zur Eignung hinzuzufügen.

Finanzierung

siehe Besondere Vertragsbedingungen und VOL/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

* Mit dem Angebot
** Keine oder anderweitige Formerfordernis:
- Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen.
- Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingen beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
Bei Losvergabe ist das Preisblatt / sind die Preisblätter für jedes Los, auf das geboten wird, auszufüllen.
- Der Bieter hat seinem Angebot die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue hinzuzufügen.
- Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen: Der Bewerber / Bieter hat die Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung
- Saarländische Tariftreue-Erklärung

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung