Die Instandsetzungsmaßnahme (Austausch) der USV-Anlage erfolgt im Gebäude L1|01, Fachbereich Maschinenbau auf dem Campus der Lichtwiese der TU Darmstadt, Otto-Berndt-Straße 2.Die USB-Anlage besteht aus zwei redundanten Anlagen in zwei getrennten Bereichen, benannt in USV-A und USV-B.
Die Maßnahme kann aufgrund des bestehenden und im Betrieb befindlichen TURZs nur in Teilabschnitten erfolgen. Somit muss nacheinander zuerst Anlage USV-A und im 2. Schritt Anlage USV-B ausgetauscht werden (zeitlich versetzt). Vorbereitende Arbeiten und Anlieferungen sind (soweit Platz für Zwischenlagerung vorhanden) jedoch bereits im Voraus möglich.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Bieterfragen können unterhttps://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQDYHDWKM1Fgestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 05.11.2026 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQDYHDWKM1Fregistrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQDYHDWKM1Feinzureichen.
Nach Ermessen des AG können nur teilweise alle fehlenden Bewerberunterlagen nach Fristablauf nachgefordert werden
Eintragung Handelsregister sowie weitere Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Unterlagen zum Angebot als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerberrgemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein;2. Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;3. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;4. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;5. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.Im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Ziff. 5.1.9. II.) und 5.1.9. III.) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers.
Erklärung über das Bestehen einer Haftplichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der AN ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese für diegesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Diese Versicherung muss die Haftung für alle im Rahmenund/oder im Zusammenhang mit den arbeitsmedizinischen Leistungen entstehenden Schädenabdecken. Die Versicherung muss mindestens eine Deckungssumme von
2,5 MioEUR für Personenschäden pro Person pro Schadensfall1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall0,25 MioEUR für Obhut und Bearbeitungsschäden, einschließlich Schäden durchAbhandenkommen anderer Sachen pro Schadensfall0,5 Mio EUR für Allmählichkeitsschäden pro Schadensfall
Angabe des Gesamtpersonals (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anzahl der Mitarbeiter des Bieters, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt wurden
Angabe des Nettoumsatzes (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß§ 1 GWB getroffen wird.
-