Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber hat mindestens zwei und höchstens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen.
Als vergleichbar gelten Referenzaufträge, deren Leistungsgegenstand wesentliche für den ausgeschriebenen Auftrag relevante Leistungen umfasst. Hierzu zählen insbesondere Social Media Auftritten für Messen, Großveranstaltungen oder öffentliche Auftraggeber auf LinkedIn und / oder Instagram. Der Branchen-Kontext der betreuten Profile soll einen deutlichen B2B-Bezug besitzen, bestenfalls aus den Wirtschaftsbereichen Technologie oder Industrie. Jede Referenz enthält Angaben zu Auftraggeber, Leistungszeitraum und -inhalt, Auftragswert, Zielsetzung und
-erreichung.
Der Bewerber hat mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht wurden oder noch erbracht werden. Bei zum Ablauf der Teilnahmefrist noch laufenden Referenzaufträgen muss die tatsächliche Leistungserbringung bereits seit mindestens sechs Monaten erfolgen.
Zur Ergänzung der Referenzliste können Bewegtbild-Referenzen aus dem Bereich Social-Media-Content eingereicht werden, sofern diese von der Agentur selbst entwickelt, umgesetzt und produziert wurden. Diese Unterlagen dienen ausschließlich der zusätzlichen Erläuterung der angegebenen Referenzprojekte und stellen keinen eigenständigen Leistungsnachweis im Sinne der Wertung dar.
Weitere Anforderungen an Referenznachweise sowie Hinweise zu Form und Umfang des Referenznachweises; Mindestanforderungen:
Die Referenzen gemäß oben Spiegelstrich 1 sind unter Verwendung des Formblatts "Referenzliste" schriftlich jeweils für einen jeden einzelnen Auftrag unter Nennung des Auftragsgegenstandes, des Leistungsumfangs, der Laufzeit, des Auftragswertes und des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner darzustellen. Jede Referenz muss zusätzlich Angaben über Zielsetzung und -soweit nachvollziehbar darstellbar - erreichte Ergebnisse sowie Angaben zu den eingesetzten Social-Media-Kanälen sowie zu den Content- und Bewegtbildleistungen enthalten. Anderweitig eingereichte Referenzdarstellungen werden bei der Prüfung und Wertung nicht berücksichtigt.
Den Bewerbern wird empfohlen, mindestens zwei und höchstens drei vergleichbare Referenzen einzureichen, da die Zahl der vergleichbaren Referenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung von Bedeutung sein kann, wenn mehr als fünf grundsätzlich geeignete und nicht auszuschließende Bewerber vorhanden sind (siehe Informationsmemorandum, Ziffer 6.5).
Als Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gilt, dass der Bewerber mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge im Bereich Messe- und Veranstaltungskommunikation im Sinne der Anforderungen gemäß oben Spiegelstrich 1 vorweisen können muss. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht wurden oder noch erbracht werden. Bei zum Ablauf der Teilnahmefrist noch laufenden Referenzaufträgen muss die tatsächliche Leistungserbringung bereits seit mindestens sechs Monaten erfolgen.