Sicherheitsdienstleistungen, Rahmenvertrag 2026
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Sicherheitsdienstleistungen für die Liegenschaften des Auftraggebers (insb. Klinikum Kassel), insbesondere Objektschutz/Empfang, Streifen- und Kontrolldienste, Alarmverfolgung sowie unterstützende Sonder- und Serviceleistungen nach Bedarf. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, sodass eine maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten erreicht wird. Die Leistungserbringung umfasst dabei eine bis zu 24?Stunden?Sicherung des Geländes inkl. Verkehrswege sowie die organisatorische und dokumentierte Durchführung (u.a. Einsatzplan, Berichtswesen/Wachbuch, Schlüssel-/Transponderverwaltung). Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Leistungsverzeichnis als Kombination aus Regelleistungen (Jahrespauschalen) und abrufbaren Bedarfspositionen bzw. Stunden-/Zuschlagspositionen.
Preisanpassung bei Tarifsteigerungen und MindestlohnerhöhungenDie angebotenen Preise gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung als Festpreise. Eine Anpassung der Vergütung kann verlangt werden, soweit sich nach Leistungsbeginn die für die Leistungserbringung maßgeblichen Personalkosten aufgrund einer Änderung des gesetzlichen Mindestlohns, eines für den Auftragnehmer verbindlichen oder allgemeinverbindlichen Tarifvertrags oder aufgrund zwingender gesetzlicher oder tariflicher Änderungen von Zuschlägen, Zulagen oder Lohnnebenkosten erhöhen oder vermindern.Die Anpassung ist auf den nachweisbaren Veränderungsanteil der betroffenen Personalkosten beschränkt. Allgemeine Kostensteigerungen, Gemeinkosten, Verwaltungskosten, Gewinn- und Wagnisanteile sowie sonstige nicht unmittelbar betroffene Preisbestandteile bleiben unberücksichtigt.Der Auftragnehmer hat die begehrte Anpassung schriftlich und prüffähig unter Vorlage geeigneter Nachweise geltend zu machen. Die Anpassung wird frühestens ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die zugrunde liegende gesetzliche oder tarifliche Änderung verbindlich in Kraft tritt. Entsprechende Kostensenkungen sind gleichermaßen zugunsten des Auftraggebers zu berücksichtigen.
Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, sodass eine maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten erreicht wird.
Netto-Gesamtsumme des vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnisses einschließlich der abgefragten Pauschal-, Stunden- und Zulagepositionen.
Objektspezifische und vollständige Darstellung der Bewachungs-, Kontroll-, Streifen-, Pforten-, Alarm-, Melde- und Sonderleistungen einschließlich Einsatzplan und Formblättern.
Darstellung der Personalressourcen, Objektleitung, Qualifikationen, Schulungen, Dienstantrittskontrolle, Vertretungs- und Fehlzeitenmanagement sowie Sicherstellung der Personalkontinuität.
Darstellung des Qualitäts-Kontrollsystems, der Dokumentation, Wachbuchführung, Musterberichte, Mängel-/Abweichungsprozesse, Verbesserungsvorschläge und Jahresberichte.
Erreichbarkeit, Reaktionszeiten, Alarmierungs- und Eskalationswege; Kommunikation mit Auftraggeber, Klinikpersonal, Polizei und sonstigen Dritten; kurzfristige Sonderbewachungen.
NFC-/GPS-gestützte Kontrollsysteme, digitale Nachweisführung, Kommunikationsmittel, Personennotruf, Schlüssel/Transpondermanagement und Einsatzmittelverwaltung.
Es gilt: § 160 GWB Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabeiist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Alle Vergabeunterlagen stehen den Anbietern über die seitens der GNH AG genutzte eVergabe-Plattform DTVP (www.dtvp.de) zur Verfügung. Für die Kommunikation mit dem Auftraggeber verwenden Sie bitte die ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Portals.