Kanalinspektion und Sanierung:
SW-Kanalisation DN 150 bis DN 400; RW-Kanalisation DN 150 bis DN 700; TV-Inspektion und Sanierung mittelsReparaturverfahren (Fräsarbeiten, Kurzliner, Hutprofile)
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, soweit durch den AN oder den AG nicht 3 Monate vor Vertragsende eine schriftliche Kündigung erfolgt. Die maximale Vertragsdauer (incl. Verlängerung) beträgt 4 Jahre und endet spätestens am 31.12.2030 ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.
gem. §160 GWB
gem. §56 VgV
3. Haftpflichtversicherungsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
4. Güteschutz Kanalbau (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die erforderliche Eignung durch einen entsprechenden Nachweis gemäß RAL-GZ 961 für die nachfolgend erforderlichen Beurteilungsgruppen nachzuweisen:- Beurteilungsgruppe I - Inspektion,- Beurteilungsgruppe R - Reinigung- Beurteilungsgruppe S - Sanierung.
Der Nachweis kann durch Vorlage des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe erfolgen.
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