Dem Teilnahmeantrag sind mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte, bzgl. Auftragsgegenstand und Auftragswert vergleichbare Aufträge aus den letzten höchstens drei Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Abgabefrist des Teilnahmeantrags) beizufügen, die folgenden Kriterien erfüllen muss:
- Mindestens eine Referenz betrifft eine abgeschlossene Immobilientransaktion innerhalb der EU/EWR mit einem Transaktionsvolumen von mindestens 10 Mio. Euro (netto);
- mindestens eine weitere Referenz betrifft eine abgeschlossene Immobilientransaktion innerhalb der EU/EWR mit einem Transaktionsvolumen von mindestens 50 Mio. Euro (netto);
- mindestens eine weitere Referenz betrifft eine abgeschlossene Immobilientransaktion innerhalb der EU/EWR mit einem Transaktionsvolumen von mehr als 100 Mio. Euro (netto);
- mindestens eine dieser drei Referenzprojekte muss für die öffentliche Hand oder eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt erbracht worden sein.
Eine Transaktion gilt nur dann als abgeschlossen, wenn die notarielle Beurkundung stattgefunden hat und der Kaufpreis gezahlt wurde.
Aus den Referenzen müssen folgende Punkte erkennbar sein:
- Erfahrung mit strukturierten Verkaufs-, Bieter- oder Transaktionsverfahren einschließlich Marktansprache, Investorenauswahl, Präqualifikation und Angebotsauswertung
- Erfahrung in der Steuerung interner und externer Projektbeteiligter
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand
Soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, wobei die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge ausschlaggebend für die Berechnung ist. Als Referenzen können auch einschlägige Aufträge vom WDR oder anderen Rundfunkanstalten berücksichtigt werden, soweit sie formgerecht eingereicht werden und die geforderten Kriterien erfüllen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Leistungszeitraum und Transaktionsvolumen des Projekts in TEUR (netto);
- Auftragswert/Umsatz in TEUR (netto);
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
- Beschreibung der Rolle des Bewerbers und seiner Projektteammitglieder;
- Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bewerber gemachten Angaben. Der Bewerber hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten. Referenzen, die nicht vergleichbar sind, finden keine Berücksichtigung.
Sofern und soweit der Bewerber auf Referenzen von Nachunternehmern zu-rückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.