Der Auftrag umfasst insbesondere die architektonische und technische Planung des Neubaus und die komplette und funktionstüchtige Bauausführung inklusive der zu beschaffenden Genehmigungen.
Der Auftragsgegenstand des AN umfasst damit:
o Erstellung der für den Abruf der bewilligten Fördermittel erforderlichen Unterlagen sowie Unterstützung des AG bei der Erstellung des Verwendungsnachweises nach Maßgabe der Förderbedingungen
o frist-, ordnungs- und vertragsgemäße Planung, Errichtung und Bereitstellung des Neubaus
o Neugestaltung sowie frist- und ordnungsgemäße Neuerrichtung und Bereitstellung der Außenanlagen gemäß Projekt-Kurzbeschreibung (Anlage 11)
Der AG erwartet mit Übergabe des neu errichteten Gebäudes ein sofort voll funktionsfähiges Gebäude, das ohne Störungen in Betrieb gehen kann.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Vorbereitung der notwendigen Beschlüsse, Einwerbung von Fördermitteln und dieser Ausschreibung folgende Architekturbüros mit den beschriebenen Aufgaben beteiligt waren:
- Architekturbüro kamps+ GmbH, Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg
o Erstellung der Machbarkeitsstudie und Entwurfsidee bis tlw. LP 3 HOAI
o Prof. Philipp Kamps ist zugleich Professor an der hochschule 21, am Vergabeverfahren auf Seiten der Hochschulverwaltung aber nicht beteiligt. Die Vergabestelle stellt nicht zuletzt durch das externe Verfahrensmanagement durch Kapellmann und Partner
Rechtsanwälte sicher, dass innerhalb der hochschule 21 nur mit dem vierköpfigen internen Projektteam Dokumente oder Informationen aus dem Vergabeverfahren geteilt werden.
- Architekturbüro Frenzel und Frenzel GmbH, Am Hafen 1, 21614 Buxtehude
o Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung
Beiden Architekturbüros steht eine Beteiligung am Vergabeverfahren als Bieter oder Nachunternehmer eines Bieters frei; eine Vorfestlegung des Auftraggebers, insbesondere auf die Entwurfsidee der Machbarkeitsstudie, besteht ausdrücklich nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Unternehmen sich auch an der vorliegenden
Ausschreibung beteiligen werden. Indem die bisherigen Planungsergebnisse allen Bietern zur Verfügung gestellt werden, besteht aus Sicht des Auftraggebers kein Informationsungleichgewicht,
dass zu einer darüberhinausgehenden Zurverfügungstellung von
Unterlagen führt. Selbstverständlich steht es aber jedem Teilnehmer und Bieter am Verfahren frei, weitere Unterlagen, die den Projektanten im Zuge der Erarbeitung ihrer Vorarbeitsleistungen
zugänglich waren, in der hochschule 21 einzusehen. Wir bitten für diesen Fall um eine Terminvereinbarung über das Kommunikationstool der Plattform DTVP.