Das Rampenbauwerk Suppengasse ist zweigeteilt. Die untere Rampenmauer wurde durch das Vorgängergewerk als räumlicher Abschluss der Platzsituation am Kaskadenplatz bereits erstellt. Dietechnische Umsetzung und die Optik des zu erstellenden Bauwerks muss sich an diese bereits erstellte Mauer anlehnen.Dieses Bauwerk wurde als flachgegründete Ortbetonmauer auf dem anstehenden Baugrund ausgeführt.Bei dem sich über diese Leistungsbeschreibung zu erstellende Rampenbauwerk handelt es sich um ein ebenfalls flachgegründetes Ortbetonbauwerk über 3 von unten nach oben hin abgetreppte Gründungsebenen. Es ist infolge der verschiedenen Gründungsebenen von einer abschnittsweisen Erstellung der einzelnen Mauerelemente in 3 verschiedenen Bauabschnitten (BA1 - BA3) auszugehen.Im oberen Anschlussbereich der Mauer an die städtische Platzsituation wird diese als Trogbauwerk ausgebildet. Die anderen Mauern sind flachgegründete Schwergewichtswände.Infolge des nicht tragfähigen Baugrunds, sowie der vorhandenen hochliegenden Kanaltrassen im Bereich der Mauern sind vor der Herstellung der Mauern umfangreiche Spezialtiefbaumaßnahmen überMikropfahlgründungen vorzusehen zur Rückverankerung der flachgegründeten Mauern in den tieferliegend anstehenden Felshorizont. Es ist vorgesehen die Leistungen des Spazialtiefbau in einer Arbeitseinheit herzustellen und für die nachfolgende Betonage der Fundamente der Mauern, sowie den aufgehenden Mauern vorzubereiten.Für die Erstellung der Bohrpfähle auf separaten Ebenen sind temporäre Abfangungen vorzusehen, welche punktuell wieder rückgebaut werden bzw. wo notwendig und sinnvoll im Bereich der Baugrube verbleiben.Nach der Erstellung der Mauern sind diese mit Tragschicht bis zum zukünftigen Wegeniveau zu verfüllen und anschließend mit einer Ortbetonbodenplatte als zukünftiger Wegebelag zu versehen. Mit im LV beinhaltet ist die Wiederherstellung der flankierenden Flächen und Außenanlagen im Anschluss an den Rampenzugang.
Die Baumaßnahmen umfassen im Wesentlichen:- Herstellung der abgetreppten Baugruben auf 3 unterschiedlichen Gründungsebenen.- Herstellung der Mikropfahlgründung über insgesamt 68 Mikrobohrpfähle mit Pfahlkopfausbildung nach Zulassung.- Herstellung der Fundamente und der aufgehenden Mauern anhand der Abtreppung der Fundamente in 3 getrennten Bauabschnitten.- Verfüllung der Mauern und der flankierenden Außenanlagen; Parallel erfolgt der Einbau der Grundleitungen (Entwässerung / Drainage / bauseitige Wasserleitung).- Einbau der Stahleinfassungen.- Betonage der Ortbetondecken des Rampenbelags.- Ergänzung Bordstein- und Großpflastersatz entlang der Straße Suppengasse.- Endplanien der Außenanlagen und Realisierung der Ansaaten.
Die zu bearbeitenden Fläche befinden sich innerhalb des Geländes der Landesgartenschau Rottweil 2028, südlich der historischen Innenstadt.
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält den Zuschlag.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügtwurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichtenErklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich derAuftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe; insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung nachweisen