Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von zwei Ultraschall-Chirurgiesystemen zur selektiven und gewebeschonenden Dissektion von Leberparenchym für die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie (AVGC) des Universitätsklinikums Jena.
Die Systeme müssen für offene und minimalinvasive (laparoskopische) Leberresektionen geeignet sein und eine präzise Gewebedissektion unter Schonung kritischer Gefäß- und Gewebestrukturen ermöglichen.
Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Lieferung einschließlich sämtlicher erforderlicher Gerätekomponenten, Handinstrumente und Zubehörteile sowie Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung.
Das Universitätsklinikum Jena beabsichtigt die Beschaffung von zwei Ultraschall-Chirurgiesystemen für die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie (AVGC).
Die Systeme werden zur selektiven, präzisen und gewebeschonenden Parenchymdissektion bei offenen und laparoskopischen Leberresektionen benötigt. Wesentliche Anforderungen sind die Schonung von Blutgefäßen und Gallengängen, eine effiziente Spül- und Absaugfunktion, eine geeignete Koagulationsmöglichkeit sowie eine einfache und sichere Handhabung im OP-Betrieb.
Die Beschaffung umfasst die vollständige betriebsbereite Lieferung von zwei Systemen einschließlich aller erforderlichen Handinstrumente, Gerätekomponenten und Zubehörteile sowie Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung. Ergänzend sind Betriebswartungsleistungen sowie eine optionale Vollwartung anzubieten.
Maßgeblich ist die rechnerisch geprüfte Wertungssumme netto gemäß Preisblatt. Diese umfasst die Anschaffungskosten der beiden Ultraschall-Chirurgiesysteme einschließlich sämtlicher erforderlicher Komponenten und Zubehörteile sowie die Kosten der Betriebswartung für das dritte und vierte Betriebsjahr.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistungszeit eine Betriebswartung für die beiden Ultraschall-Chirurgiesysteme für einen Zeitraum von weiteren 24 Monaten gesondert zu beauftragen.
Alternativ kann eine Vollwartung bzw. ein Voll-Service-Vertrag für denselben Zeitraum beauftragt werden.
Die Durchführung eines beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV erfolgt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der Beschaffung.
Die vollständige Lieferung der beiden Systeme einschließlich des erforderlichen Zubehörs muss spätestens bis Ende KW 51/2026 erfolgen, um die vorgesehene Beschaffung und Abrechnung noch im Haushaltsjahr 2026 sicherzustellen.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Angebotsprüfung, der vergaberechtlichen Informations- und Wartefristen sowie der anschließenden Liefer- und Abnahmeprozesse würde die Einhaltung der regulären Angebotsfrist die fristgerechte Umsetzung gefährden.
Aus diesen Gründen ist eine Verkürzung der Angebotsfrist vorgesehen.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1)genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt.Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor derzuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf derin der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Ermessen des AG unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze
Abgabe Eigenerklärung nach ThürVgG und Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen