Verfahrensangaben

Reparatur/Instandsetzung des Fahrgastschiffes Reeperbahn

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.10.2026
02.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

HADAG Seetouristik und Fährdienst AG
DE811239840
St. Pauli Fischmarkt 28
20359
Hamburg
Deutschland
DE600
ausschreibung@hadag.de
+49 40311707-0
+49 40311707-10

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
02000000-KFB0000001-20
Große Bleichen 27
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 40428231491
+49 40428232020

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50244000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Durchführung von Reparatur-/Instandsetzungsarbeiten an Bord des Fahrgastschiffes Reeperbahn.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Durchführung von Reparatur-/Instandsetzungsarbeiten an Bord des Fahrgastschiffes Reeperbahn. Nähere Einzelheiten sind aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
9
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preiswertung

Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferterminwertung

Liefertermin

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUTM2NP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die HADAG behält sich vor, ob sie Teilnahmeanträge, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen (also z. B. unvollständig sind oder nicht form- oder fristgerecht eingehen), vom weiteren Verfahren ausschließt oder ob sie die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordert, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Die Unterlagen sind von den Bewerbern nach Aufforderung durch die HADAG innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, ist der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

a) Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag zu erklären, dass

aa) keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen,
bb) keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
cc) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,
dd) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen,
ee) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 AentG nicht vorliegen,
ff) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen und dass
gg) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen,
hh) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 14 des BTTG nicht vorliegen und dass
ii) keine Ausschlussgründe gemäß Art. 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 vorliegen.

b) Zudem haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nach-gekommen sind. Hierzu legen sie

- eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie
- die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind.
Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.
Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehenden Erklärungen und Nachweise einzeln vorlegen muss.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

gemäß Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung