SBH vergibt Leistungen über die Lieferung und den Einbau von digitalen Schließanlagen an den Wirtschaftseinheiten (WE, Immobilienstandorte der beiden AG) in Hamburg. Die digitalen Schließanlagen müssen von dem Hersteller SimonsVoss stammen (Produktvorgabe).
Der AG beabsichtigt den Abschluss einer Mehrpartnerrahmenvereinbarung gem. § 21 VgV. Für nähere Informationen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen
Der AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) zweimalig um 1 Jahr zu bisherigen Bedingungen dieses Vertrages bis zu einer Maximallaufzeitvon 48 Monaten zu verlängern (Optionsrecht). Der AG wird die schriftliche Mitteilung über die Nutzung der Option zeitgerecht, nicht aber später als 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes, an die Auftragnehmer (AN) übermitteln.Der geschätzte netto Wert der Auftragsvergabe bezieht sich auf die maximale Laufzeit von vier Jahren.
Der Nachweis erfolgt durch ein Kurzkonzept, das 3 DIN A4-Seiten, Schriftgröße 11pt nicht überschreiten sollte. Das Konzept muss zur Leistungserbringung hinsichtlich des konkreten Auftrags ausführen, aus dem Angaben zur Qualitätssicherung,zum Durchführungsmanagement, Krisenmanagement sowie Angaben zu Umweltaspekten hervorgehen. Die Bewertung der Qualität des Kurzkonzeptes erfolgt gemäß Wertungsmatrix (Anlage). Die Punktevergabe erfolgt nach den festgelegten Bewertungsstufen; Zwischenwerte oder eine anteilige Bepunktung werden nicht vorgenommen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer 5.1.10.) zu entnehmen. Auf der unter 5.1.11) genannten Plattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebotes benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Information und unter Verwendung der bereitgestelltenFormblätter einzureichen
A. Ablauf des Vergabeverfahrens: Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab:(1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmeformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das genannte Portal einzureichen (bei Bewerbergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).(2) Die geeigneten, im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem 2. Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zu diesem Zeitpunkt wird das bepreiste Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt. Darin sind die jeweiligen Höchstmengen pro Einzelposition anzugeben. Die Angebotsabgabe erfolgt unter Abgabe eines gesonderten Angebotsformulars samt Anlagen. B. Allgemeine Verfahrensbedingungen: - Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die genannte Plattform zu stellen, - Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die im Teilnahmeformular zur Bewerbergemeinschaft gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages, - Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bewerber-und Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bewerber- und Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerber- und Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag,Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.Die Bieter bzw. Rahmenvertragspartner dürfen sich nicht gegenseitig im Wege der Eignungsleihe oder Nachunternehmerschaft einsetzen, vgl. Vergabeunterlagen.Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Teilnahme- undAngebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des/der Bieters/-in. Bei Bietergemeinschaften ist das Teilnahmeformular einschließlich Anlagen fürjedes Mitglied gesondert einzureichen.Das Dokument "Betriebsanweisung Unfall- und Gefahrenschutz" ist von dem Bieter mit Inaussichtstellung der Zuschlagserteilung innerhalb der Stillhaltefrist unterzeichnet an die Vergabestelle zu übermitteln.
Der AG behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherersusw).
Betriebshaftpflichtversicherung:
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und dieDeckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 200.000 EURO (proSchadensfall) umfassen.
(Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfallauf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einerauftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)
Die Umsätze aus den letzten drei Geschäftsjahren. Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt der Rahmenvereinbarung ist neben den weiteren Eignungsnachweisen ein durchschnittlicherJahresumsatz von mindestens 100.000,- EUR netto nachzuweisen.
1) Referenzen, nicht älter als fünf Jahre (Stichtag 01.01.2021), über vergleichbare Leistungen. Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn sie Erfahrung mit Lieferung und Einbau digitalen Schließanlagen für öffentliche Gebäude betreffen. Die Referenzen müssen Erfahrungen mit zwei zeitgleichen Standortbetreuungen nachweisen. Das Teilnahmeformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für den Auftraggeber erforderliche Informationen enthalten. Anzugebensind jeweils: - Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung(stichpunktartig), - Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Auftragsjahre, - Auftragsvolumen.2) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichenMindestlohnes, 3) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den§§ 123, 124 GWB, 4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen, 5) Eigenerklärung nach § 46 Abs. 2 VgV.Objektive Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden:Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt 5.1.9)dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Sollten mehr als zehn Teilnahmeanträge geeigneter Bewerbender form- und fristgemäß eingehen, nimmt der Auftraggeber eine Bewertung anhand der eingereichten Referenzen vor. "Geeignet" - 4Punkte erhalten grundsätzlich noch geeignete Bewerber. "Gut" - 5 bis 6 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen lässt, dass derBewerber erfolgreich Projekte für öffentliche Auftraggeber realisiert hat. "Sehr gut" - 7 bis 8 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen lässt, dass derBewerber erfolgreich Projekte für öffentliche Auftraggeber und im laufenden Betrieb realisiert hat. "Hervorragend" - 9 bis 10Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen lässt, dass derBewerber erfolgreich Projekte für öffentliche Auftraggeber und im laufenden Betrieb realisiert hat und mehr als zwei Standorte zeitgleich betreut hat. Innerhalb einer Notenkategorie("Gut", "Sehr gut" oder "Hervorragend") entscheidet der direkte Vergleich der Bewerber. Besteht Gleichstand, entscheidet das Zufallslos. Die zehn geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb. Der Auftraggeber wird maximal zehn Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern. Bei dem Rückzug eines Bieters aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen des Auftraggebers.Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter.Aufstellung sowie Qualifikationsnachweise der qualifizierten Mitarbeiter für die Jahre 2023, 2024 und 2025: Angaben zur Anzahl der im Unternehmen des AN in den ververgangenen 3 Jahren angestellten qualifizierten Fachkräfte.Mindestens 2 fachlich ausgebildete Monteure/innen mit Praxiserfahrung von mindestens 2 Jahren im Objektbereich Schließanlagen
Es handelt sich um eine Mehrpartnerrahmenvereinbarung gem. § 21 VgV. Die Zuschläge erfolgen auf die maximal 6 wirtschaftlichsten Angebote gemäß § 58 VgV (Wertungsränge 1 bis maximal 6), welche unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Gewichtungen insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Sofern mehrere Angebote eingereicht werden, die punktgleich sind, wird der Wertungsrang durch ein unabhängiges Gremium gelost.
Erklärungen zum Auswahlmechanismus für die Einzelverträge: Der AG und die ANschließen einen Rahmenvertrag. Anschließend ist der AG berechtigt, einen AN durch Einzelabruf zur Leistungserbringung aufzufordern, ohne dass ein erneuter Wettbewerb oder eine weitere Ausschreibung stattfindet. Näheres zum Auswahlmechanismus entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.