Fortsetzung:
Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen gem. Ziffer 4.2.2 des Bewerbermemorandums sowie gem. Ziffer X der Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Für die Auswahl werden jeweils nur maximal drei Referenzen für eine "KI gestützte Lösungen zur Dokumentenverarbeitung" berücksichtigt.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die bis zu drei Referenzen wie folgt bewer-tet:
Es können je Referenz maximal 70 Punkte (insgesamt maximal 210 Punkte) erzielt werden:
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Kriterium "Vergleichbarkeit des Referenzprozesses" (max. 15 Punkte)
Es wird ausschließlich die höchste zutreffende Stufe gewertet.
- KI-gestützte Bearbeitung von Anträgen auf gesetzlich
geregelte Sozialleistungen 15 Punkte
- KI-gestützte Bearbeitung sonstiger gesetzlich
geregelter Leistungs-,Förder- oder Verwaltungsverfahren
mit individueller Antrags- oder Anspruchsprüfung 8 Punkte
- Keine der vorgenannten Ausprägungen ist erfüllt 0 Punkte
Gesetzlich geregelte Sozialleistungen sind Leistungen, die aufgrund sozialrechtlich geregelter Anspruchsvoraussetzungen durch einen öffentlichen Leistungsträger bearbeitet werden. Hierzu zählen insbesondere die in den Sozialgesetzbüchern vorgesehenen Leistungen sowie Elterngeld, Wohngeld und vergleichbare Sozialleistungen nach dem Recht anderer Staaten.
Sonstige gesetzlich geregelte Leistungs-, Förder- oder Verwaltungsverfahren sind Verfahren außerhalb der gesetzlich geregelten Sozialleistungen, bei denen auf Grundlage gesetzlicher oder sonstiger verbindlicher Vorgaben individuell über Anträge, Ansprüche, Leistungen, Förderungen oder vergleichbare Verwaltungsentscheidungen entschieden wird.
Eine ausschließlich technische Dokumentenverarbeitung ohne individuelle fachliche Antrags- oder Anspruchsprüfung genügt nicht.
Kriterium "Verarbeitungsvolumen der Referenzlösung" (max. 15 Punkte)
Bewertet wird die höchste Anzahl fachlich eigenständiger Fälle aus den unter dem Kriterium "Vergleichbarkeit des Referenzprozesses" genannten Antrags-, Anspruchs-, Leistungs-, Förder- oder Verwaltungsverfahren, welche die Referenzlösung innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von zwölf Monaten im Produktivbetrieb verarbeitet hat. Es wird ausschließlich die höchste zutreffende Stufe gewertet.
- mindestens 10.000 Anträge oder Ansprüche innerhalb von
zwölf zusammenhängenden Monaten 15 Punkte
- mindestens 5.000, aber weniger als 10.000 Anträge oder An-
sprüche innerhalb von zwölf zusammenhängenden Monaten 8 Punkte
- mindestens 1.000, aber weniger als 5.000 Anträge oder
Ansprüche innerhalb von zwölf zusammenhängenden Monaten 3 Punkte
- weniger als 1.000 Anträge oder Ansprüche oder keine nach-
vollziehbare Mengenangabe 0 Punkte
Für die Ermittlung des Verarbeitungsvolumens wird jeder fachlich eigenständige Fall inner-halb des angegebenen Zwölfmonatszeitraums nur einmal gezählt. Einzelne Dokumente, Seiten, Nachreichungen, Bearbeitungsschritte oder wiederholte Verarbeitungsläufe des-selben Falls werden nicht zusätzlich berücksichtigt.
Kriterium "Art und Inhalt der Leistung" (max. 40 Punkte)
Deckungsgrad: alle 5 Themenfelder: 40 Punkte
Deckungsgrad: 4 Themenfelder: 32 Punkte
Deckungsgrad: 3 Themenfelder: 24 Punkte
Deckungsgrad: 2 Themenfelder: 16 Punkte
Deckungsgrad: 1 Themenfeld: 8 Punkte
Bewertet wird, welche der nachfolgenden auftragsbezogenen Erfahrungsmerkmale im jeweiligen Referenzprojekt tatsächlich umgesetzt wurden.
Für jedes nachweislich erfüllte Themenfeld werden acht Punkte vergeben. Ein Themenfeld gilt nur als erfüllt, wenn sämtliche in dem jeweiligen Themenfeld genannten Bestandteile umgesetzt und anhand der Referenzbeschreibung nachvollziehbar belegt wurden. Eine lediglich geplante, angebotene oder technisch grundsätzlich mögliche Funktion gilt als nicht erfüllt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.