Verfahrensangaben

Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Feuerwehrge...

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.10.2026
09.11.2026 12:00 Uhr
11.12.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Albstadt
144851112
72458
Albstadt
Deutschland
DE143
Stadt_albstadt_feuerwehr@menoldbezler.de
+49 711 86040 680

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stresemannstr. 79
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Kapellenstr. 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Albstadt plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eyachtal im Stadtteil Lautlingen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Albstadt plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eyachtal im Stadtteil Lautlingen. Die bestehenden Feuerwehrhäuser in den drei Ortsteilen entsprechen in funktionaler, technischer und baulicher Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen zeitgemäßen Feuerwehrbetrieb und weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf.
Bei der Erhebung des Sanierungsaufwandes bzw. der Kosten für notwendige Ersatzbauten durch die Projektgruppe Gebäudeoptimierung wurde intensiv der Bedarf und mögliche Synergien eines zentralen Neubaus untersucht. Resultierend wurde das Konzept eines zentralen gemeinsamen Standortes der 3 Feuerwehrbestandsabteilungen die Lautlingen, Laufen und Margrethausen in einem gemeinsamen Standortkonzept durch den Gemeinde-rat beschlossen.
Die Stadt verfolgt daher nun die Errichtung eines neuen gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Albstadt im Bereich Eyachtal. Hierfür wurde ein Grundstück an der Lauterbachstraße im Bereich der Bundesstraße B 463 ausgewählt. Das vorgesehene Baugrundstück umfasst die Flurstücke 1216 und 1216/2. Das Grundstück be-findet sich innerhalb eines Gewerbegebiets. Der rechtskräftige Bebauungsplan vom 6. Ok-tober 1984 ermöglicht eine zwei- bis ausnahmsweise dreigeschossige Bebauung.
Für das Grundstück bestehen besondere technische und bauliche Rahmenbedingungen aufgrund einer quer über das Areal verlaufenden 110-kV-Freileitung. Nach den Vorgaben der EnBW sind Schutzstreifen, Höhenbegrenzungen sowie Einschränkungen hinsichtlich Bauverfahren, Lagerflächen und technischer Anlagen zu berücksichtigen. Unter anderem sind Transformatoren, Batteriespeicher sowie Diesel- oder Erdgastanks innerhalb des Schutzstreifens nicht zulässig.
Geplant ist ein Feuerwehrhaus für ehrenamtliche Einsatzkräfte mit vier Fahrzeugstellplätzen, darunter zwei Stellplätze für Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20), ein Mannschafts-transportwagen (MTW) sowie ein Sonderfahrzeug. Ergänzend sind Übungsflächen, Alarmparkplätze sowie Funktionsräume wie Umkleiden, Technikräume, Werkstätten und Schulungsräume vorgesehen.
Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz, moderner und ansprechender Planung sowie einem nachhaltigen energetischen Konzept mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Realisierung zu erlangen, möchte die Stadt Albstadt das Bauprojekt als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer vergeben. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis zum 3. Quartal 2029 geplant.
Für die Realisierung des Neubaus inkl. Ausstattung, der Herstellung der Außenanlagen und die Anbindung an die öffentliche Infrastruktur wird durch die Stadt Albstadt ein maximales Gesamtprojektbudget für die KG 200-700 inkl. Baupreissteigerung und Unvorhergesehenes in Höhe von EUR 5,1 Mio. brutto vorgesehen. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Die Stadt Albstadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren ab-zeichnen, dass die Kostenobergrenze überschritten wird.
Für die Durchführung des Vergabeverfahrens ist seitens der Stadt Albstadt vorgesehen, den Zuschlag spätestens bis zum 18. Juni 2026 zu erteilen. Dieser Termin bildet aufgrund der bereits bewilligten Fördermittel nach der ZFeuVwV eine wesentliche Grundlage der Verfahrens- und Projektplanung. Die Stadt Albstadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern sich im Verlauf des Verfahrens abzeichnet, dass der vorgesehene Termin zur Zuschlagserteilung aus Gründen, die die Stadt Albstadt nicht zu vertreten hat, nicht ein-gehalten werden kann. Hierzu zählen z.B. Verzögerungen aufgrund von Nachprüfungsverfahren, behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, unvorhergesehenen tatsächlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen sowie sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Stadt Albstadt.
Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
18.06.2026
30.09.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
72458
Albstadt
Deutschland
DE143

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis (Gesamtpauschalfestpreis für den Neubau inkl. Wartungskosten)

Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.

Gewichtung
400,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Funktionalität

Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.

Gewichtung
200,00

Zuschlagskriterium

Qualität
TGA-Konzept

Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bautechnische Qualität

Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Abwicklungskonzept inkl. Terminplan

Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Endenergiebedarf

Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gestalterische Qualität

Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM2NW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags
sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle wird von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Alle Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1 der Bewerberauswahl:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2 der Bewerberauswahl:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3 der Bewerberauswahl:
Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - anhand der Referenzen gem. der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
(a) Angabe eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit mindestens zwei Fahrzeugstellplätzen, einer Straßenmeisterei, einer LKW-Werkstatt mit Büro und Sozialräumen, eines Betriebshofs, einer Produktionshalle oder eines sonstigen vergleichbaren Gebäudes im Bereich Hochbau mit einem Projektvolumen (KG 200-700, ohne 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 4 Mio. EUR netto. Die Abnahme muss ab dem 01.01.2015 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
(b) Angabe eines Referenzobjekts über Planungsleistungen "Objektplanung Gebäude und Innenräume" i.S.v. § 34 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit mindestens zwei Fahrzeugstell-plätzen, einer Straßenmeisterei, einer LKW-Werkstatt mit Büro und Sozialräumen, eines Betriebshofs, einer Produktionshalle oder eines vergleichbaren Gebäudes (Komplexität mindestens Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) mind. 3 Mio. EUR netto. Die Abnahme (bis einschließlich LPH 8) muss ab dem 01.01.2015 bis zum Ab-lauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie (a) und (b) ist nicht erwünscht. Die Referenzanforderung der beiden Referenzkategorien (a) und (b) können, müssen aber nicht mit einer einheitlichen Referenz nachgewiesen werden.
Im Rahmen der Bewerberauswahl werden nur die im Teilnahmeformular genannten Referenzen je Referenzkategorie (a) und (b) berücksichtigt. Weitere Referenzen, die z.B. in Form von Referenzblättern zur Information vorgelegt werden, werden für den Nachweis der Mindestreferenzen sowie der Bewerberauswahl nicht herangezogen.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
a) Referenz "schlüsselfertige Bauleistungen"
Kriterium "Auftragswert des Referenzgebäude netto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) Bauvolumen"
- ab 4 bis 5 EUR netto (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276)
Bauvolumen 1 Punkt
- ab 7 Mio. EUR netto (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276)
Bauvolumen 3 Punkte
Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium "Zeitpunkt Abnahme"
- Abnahme zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2019 1 Punkte
- Abnahme ab 01.01.2020 3 Punkte
Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Gebäudeart der Referenz
- Produktionshalle, sonstiges vergleichbares Gebäude 1 Punkt
- Betriebshof oder LKW-Werkstatt, Straßenmeisterei 2 Punkte
- THW-Dienstgebäude, Rettungswache 3 Punkte
- Feuerwehrhaus 4 Punkte
Es können maximal 4 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
b) Referenz "Planungsleistungen"
Kriterium "Anzahl der Fahrzeugstellplätze"
- zwei bis vier Fahrzeugstellplätze 1 Punkt
- vier oder mehr Fahrzeugstellplätze 3 Punkte
Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium "Abschluss LPH 5"
- Abschluss zwischen dem 01.01.2015 bis 31.12.2019 1 Punkt
- Abschluss ab 01.01.2020 3 Punkte
Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276)"
- ab 3 bis 4 Mio. EUR netto 1 Punkt
- ab 4 Mio. EUR netto 3 Punkte
Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Gebäudeart der Referenz
- Produktionshalle, sonstiges vergleichbares Gebäude 1 Punkt
- Betriebshof oder LKW-Werkstatt, Straßenmeisterei 2 Punkte
- THW-Dienstgebäude, Rettungswache 3 Punkte
- Feuerwehrhaus 4 Punkte
Es können maximal 4 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, führt die Gebäudeart der Planungsreferenz (Feuerwehrhaus) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
23,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung