I. Anforderung an die Mindestreferenz:
Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare IT- und Beratungsdienstleistungen mit einem Mindestberatungsaufwand von 250 Stunden für ein Telekommunikationsunternehmen gemäß TKG oder Planungs- und Baufirmen oder Telekommunikationsinfrastruktureigentümern gemäß TKG im Glasfaserausbau Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten drei Jahren erbracht und vom Auftraggeber der Referenzleistung vollständig implementiert worden sein (nicht vor 30.09.2023).
Vergleichbar ist beispielsweise ein Referenzprojekt, welches Merkmale der Prozessautomatisierung sowie der Systemintegration enthält., wie beispielsweise eine IT- und Beratungsdienstleistung bei einer Tool Entwicklung.
II. Anforderungen an die Wertungsreferenzen (max. zwei Stück):
Anforderung an die weiteren Referenzen: Referenzprojekt über IT- und Beratungsdienstleistungen mit einem Mindestberatungsaufwand von 250 Stunden. Das Referenzprojekt muss Merkmale der Prozessautomatisierung sowie der Systemintegration enthalten, wie beispielsweise eine IT- und Beratungsdienstleistung bei einer Tool Entwicklung. Diese müssen innerhalb der letzten drei Jahren erbracht und vom Auftraggeber der Referenzleistung vollständig implementiert worden sein (nicht vor 30.09.2023).
Bewerberauswahl
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz und maximal zwei weiteren Wertungsreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird die besondere Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigt.
Bewertet wird die Mindestreferenz und maximal zwei weitere Referenzen entsprechend der Anlage "Auswahl Teilnahmewettbewerb".
In Summe können daher 300 Punkte, d.h. 100 Punkte pro Referenz, erzielt werden.
Leistungserbringung für öffentlichen Auftraggeber/Auftraggebereigenschaft 10 Punkte
Leistungserbringung zur Optimierung Umsetzung geförderter Glasfaserausbauprojekte 5 Punkte
Leistungserbringung in vergleichbaren Aufgabenfelder 20 Punkte
Projektumfang: max. 15 Punkte
Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter (Berufserfahrung): max. 20 Punkte
IT-Kompetenzen der eingesetzten Mitarbeiter 20 Punkte
Aktualität: max. 10 Punkte
Bei Gleichstand entscheidet das Los.