Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (nachfolgend "HIBB"), beabsichtigt die Beschaffung von diversen Möbeln zur Ausstattung der Berufsschule BS 12 auf dem Bildungscampus Ausschläger Weg (nachfolgend "BAW"). Der Auftrag ist in mehrere Ausschreibungspakete aufgeteilt. Das gegenständliche Vergabeverfahren betrifft das zweite Paket und beinhaltet insgesamt ein Los.
Das HIBB ist ein Landesbetrieb der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung. Es besteht seit dem 1. Januar 2007 und umfasst die 30 staatlichen berufsbildenden Schulen und die Zentrale.
Die Berufsschule BS 12 wird zum Schuljahr 2026/27 auf dem Bildungscampus Ausschläger Weg neue Räumlichkeiten beziehen. Die Räumlichkeiten der BS 12 erstrecken sich über das 1. bis 4. Obergeschoss. Gemeinschaftsbereiche wie Foyer, Aula und Mensa werden sich die Schülerinnen und Schüler der BS 12 mit der Berufsschule BS 09 und der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH) teilen, die ebenfalls am Standort einziehen werden. Der Sockelbereich bietet Platz für das Foyer, zwei Einfeld-Sporthallen, Audimax und Bibliothek. In den oberen Geschossen ermöglichen je 500 Quadratmeter große Kompartments praxisnahe Lehre.
Gegenstand dieses Ausschreibungspaketes ist die Lieferung und Montage von diversen Ausstattungen und Möbel für das neu errichtete Gebäude:
---Los 3: Schülertische
Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Lieferung und Montage ist bis spätestens zum Ende KW 33/2026 abzuschließen.
Zur Erstausstattung der Räumlichkeiten benötigt die Auftraggeberin diverse Ausstattungen und Möbel. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Gesamtpreis
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen.2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform genannten Datum, gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.4. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Auftraggeberin kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.6. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.7. Durch das Herunterladen der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch 8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.8. Weitere Einzelheiten zum Verfahren enthält die Angebotsaufforderung, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist.